Gebäudeversicherung zahlt nur einen Teil des Schadens?
Wie es in den letzten Tagen sicher oft geschehen ist, so ist auch bei mir ein baum bei dem Sturm umgefallen. Ich wohne zur Miete in einem Haus, und so informierte ich meine Vermieterin, die dann die Versicherung, die mich dann anrief und fragte wie der Baum liegt..ich sagte zu einem Drittel in meinem Garten und zu 2 Dritteln etwa auf dem Nachbargrundstück incl. der Baumkrone.
Und dann kam eine Antwort die für mich nicht unbedingt glaubhaft ist: die Entfernung des einen Drittels und die Reparatur meines Zauns übernimmt sie, nicht aber die zwei Drittel auf dem Nachbargrundstück, dafür müsste deren Gebäudeversicherung gerade stehen..ich bin echt geschockt?! Gestern hatte ich einen Kunden bei der Arbeit der auch Versicherungsfachmann ist, der dachte ich veräppel ihn? So etwas gäbe es nicht, wie man das denn berechnen solle. Was sagt Ihr dazu?
Den Baum beim Nachbarn könnte zur Not mein Schwiegersohn zerlegen, aber ich bin einfach verärgert das man eine große Summe im Jahr an die Versicherung zahlt und dann erfährt man so etwas :-(
Ich habe die Frage nicht gestellt um mich beschimpfen oder maßregeln zu lassen ! Ich mit meinen 60 Jahren weiß das ich mit den Bäumen eigentlich nichts zu tun habe, aber ich bin für die Nachbarn greifbar und will einfach in Ruhe hier leben, seit über 20 Jahren in einem Ostfriesischen Dorf. Also bitte nur Antworten die mir helfen und keine persönlichen Angriffe
6 Antworten
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die Entfernung des einen Drittels und die Reparatur meines Zauns übernimmt sie, nicht aber die zwei Drittel auf dem Nachbargrundstück, dafür müsste deren Gebäudeversicherung gerade stehen.
Das ist so auch vollkommen korrekt, wenn wir mal annehmen, dass der Nachbar, auf dessen Grundstück der Baum vorher stand, den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
So etwas gäbe es nicht, wie man das denn berechnen solle
Naja, wie soll man das schon berechnen...der Baum wird zersägt und die Entsorgungskosten auf der einen Seite des Zauns treffen den einen und die Entsorgungskosten auf der anderen Seite des Zauns treffen den anderen.
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Was hast du als Mieter, bzw. dein Schwiegersohn damit zu tun, wenn ein Baum auf dem Grundstück umstürzt? Für sowas sind Vermieter in der Regel versichert
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Du bist Mieter, du hast damit rein gar nichts zu tun.
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Dagegen spricht ja auch nichts, regle also das so, wie es üblich ist, und ohne Gemecker.
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Klingt komisch, kann dir als Mieter aber egal sein.
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Komplett gar nicht, warum sollte meine VGV für andere Grundstücke zuständig sein?
Meine Hausratvers. bezahlt ja auch nur meine Schäden, und nicht die der Nachbarschaft.
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Natürlich, was interessiert den Mieter die Gebäudeversicherung? Das ist Vermietersache.
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Nö, noch bezahlen meine Mieter mir diese Beiträge, also reden die auch mit.
Laut Frage kümmert sich der Mieter hier, mit Vollmacht seiner Vermieterin. Warum sollte das verboten sein?
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Wer als Mieter keine Ahnung hat von einer VGV, sollte nicht rumnölen. Ist doch bei einer Hausratvers. nicht anders. Nachbarn bekommen da aus meiner Absicherung auch nichts ab.
Eine VGV bezahlt den Schaden, für den sie zuständig ist, also bis zur Grenze.
Ja das weiß ich, aber da meine Vermieterin so weit weg ist und über 90 Jahre alt ist, haben wir es immer so gemacht das ich mich darum kümmere..auch wenn ein Handwerker nötig war .