üübernimmt die Haftpflicht Versicherung wenn man bei nicht eigenem Fahrzeug die Handbremse nicht zieht?

Hallo. Und zwar haben wir uns vor 4 Wochen ein neues Auto gekauft. Meine Schwiegermutter kam dann letzte Woche zu Besuch und hat sich den Wagen ausführlich mal von Innen angeschaut...alles schön und gut...wir sind dann rein ins Haus und gut eine viertel Stunde später stand unser Nachbar vor der Tür und machte uns darauf aufmerksam, dass unser Auto die Auffahrt runter gerollt ist... Gott sei Dank ist nichts schlimmes passiert, das Auto ist "nur" gegen eine Metallsäule gefahren und wurde von einem noch nicht eingebauten Gullideckel "gebremst", sonst wäre es wohl gegen die gegenüber liegende Hauswand gekracht... Nunja, nachdem wir das Auto wieder auf unsere Auffahrt gefahren haben, sind uns eine Schrammen an der Heckklappe und hintere Stoßstange aufgefallen, ausserdem war ein Schutzblech unter dem Auto locker, Was wir aber schon wieder repariert haben. Jetzt stellt sich die Frage wie das Auto plötzlich ins Rollen gekommen ist und meine Schwiegermutter sagt, vielleicht habe sie den Knopf fuer die Handbremse nicht erneut gedrückt und sie somit nicht aktiviert... Übernimmt so einen Schaden dann ihre Haftpflicht Versicherung??? Ich meine es sind nur ein paar Schrammen, Die aber lackiert werden müssten und da wir das Auto erst wenige Wochen haben ist es wirklich sehr ärgerlich.. Vielleicht weiß ja jemand Rat, denn mein Mann meint, Das würde keine Versicherung übernehmen,da es fahrlässige Handlung war und wir beweisen müssten,dass es nicht uns passiert ist 😨 bin grade schon ziemlich am verzweifeln, weil mich das tierisch aufregt. Danke schonmal für eure Antworten

Haftpflichtversicherung, Schaden, Versicherungsschaden
Beim Überholen von der Strasse abgedrängt. Versicherung will mir Mitschuld anlasten?

Auf dem Weg zu einem Autohändler im Januar 2015 wurde men Pkw beim Überholen von der Strasse abgedrängt. Mein Freund sass am Steuer. Er konnte den Wagen abfangen und wieder auf die Strasse zurücklenken. Auf der Bankette streifen wir einen Strassenpfosten. Trotz Lichthupe und Hupe fuhr der andere Fahrer weiter. Wir haben die Polizei gerufen und zwei Zeugen stellten sich auch noch zur Verfügung. Der Schaden war geringfügig, ein paar Streifschäden an der Fahrertür und der Türschweller war eingedellt. Da der Wagen fahrbereit geblieben war, habe ich mir beim Autohändler ebenfalls ein neues Fahrzeug ausgesucht. Der Händler wollte den Wagen so in Zahlung nehmen und den Unfall über seinen Rechtsanwalt regeln, dann hätte ich nichts mehr damit zu tun. Ich habe ihm dafür eine Vollmacht erteilt, damit er den Versicherungsbetrag erhalten konnte. Da kaum ein Schaden entstanden war, sagte er wortwörtlich zu mir und meinem Freund: Die Streifspuren poliere ich weg und verkaufe den Wagen so. Vier Tage später konnte ich meinen neuen Wagen abholen. Die Zuzahlung habe ich in bar geleistet. Mein altes Fahrzeug stand frisch gewaschen auf dem Hof mit einem Preisschild im Fenster. Der Händler bestätigte nochmal, dass er ihn so verkauft.Bei Mobile.de war er auch schon eingestellt. Im Dezember 2015 bekam ich von seinem Rechtsanw. ein Schreiben, dass die Versicherung mir ein Drittel Selbstchuld angelastet hat. Die Staatsanwalt hatte den Fall schon abgeschlossen. Der Unfallgegner hatte zugegeben, dass er uns übersehen hatte. Jetzt hatte der Händler einen Schaden von über 4.000 € angegeben (Inzahlungnahme 3.111€). Es waren lt. Gutachten Teile ausgewechselt worden, z.B. Scheinwerfer, Lackierung pp.Das Gutachten war angeblich zwei Tage nach dem Unfall erstellt worden und zwei Tage bevor ich mein neues Fahrzeug abholte. Der Rechtsanw. verlangte von mir, ich soll die gegnerische Versicherung verklagen (auf meine Kosten) oder die Differenz selbst bezahlen. Das habe ich abgelehnt, weil niemals so ein Schaden entstanden war. Mit dem Anwalt habe ich nie gesprochen, nur erklärt, dass ich aus der Sache raus bin, da der Händler den Wagen so in Zahlung genommen hat und nie erwähnt hat, wie hoch der Schaden ist und dass er ihn repariert hat. Das bezweifel ich. Jetzt weiss ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Über den ADAC habe ich mir einen Anwalt geben lassen, alles vorgetragen, Kopieen von der Reparatur und Gutachten übergeben. Eine halbe Stunde später rief der Anwalt mich an, er könne mich nicht vertreten, da er für die gegnerische Versicherung in diesem Fall tätig sei. Wer hat einen guten Rat oder soll ich es aussitzen und abwarten ? Danke für Hilfe !

Unfallflucht, Versicherungsschaden, Mitschuld

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