Vermögensberater reich werden?

Moin,

bin vom Beruf her LKW Fahrer im Nahverkehr!

Ein Kumpel von mir ist Vermögensberater!

Dieser sagt man kann mit den Beruf " reich " und " wohlhabend " werden.

Dieser rät mir schon seit fast 1 Jahr gehe bei der DVAG ( Deutsche Vermögensberatung ).

Ich bin mir da halt ein bissel unsicher!

Da guckt er mich an und sagt mir.

Ich war zuvor Jahrelang beim Bund und jetzt seit 3 Jahren Vermögensberater bei der DVAG.

Er ist halt den ganzen Tag zuhause und fährt ab und an mal zu Kunden zwecks Beratung und Verträge abschließen.

Aber zu 80 Prozent ist er im Monat zuhause in seiner Wohnung und betreibt " Homeoffice "!

Wenn ich so " arm " wäre, dann erkläre mir mal wie ich mir 2014 einen Audi S5 vom Baujahr 2010 für 120.000 Euro in Bar kaufen konnte!???

Auto ist bissel mit Folie aufgetunnt halt noch!

Preislich keine Ahnung ob das hinkommt zwecks 120.000 Euro!

Kurze Anmerkung von mir...da war er noch beim Bund beschäftigt.

Er sagt halt von den Beruf kann man spielend Geld verdienen und die was anderes sagen sind einfach neidische Kinder.

Er sagt halt er ist dadurch " Fame " geworden und das schaffen viele nicht mit Anfang 30 so ein teuren Audi S5 von Baujahr 2010 zu besitzen und auch den Beruf als Vermögensberater ( Quereinstieg ) zu meistern.

Was sagt IHR nun dazu ?

Kann man OHNE große Mühe als Vermögensberater BRUTAL viel Geld verdienen ?

Wenn JAAAA wechsel ich meinen Beruf als LKW Fahrer und gehe in die Vermögensberatung!

Nein, alles Fantasie! 94%
Ja das stimmt, man wird Reich! 6%
Auto, Arbeit, Beruf, Job, Geld, Versicherung, Abstimmung, Umfrage
Krankenversicherungsnachweis für die Uni?

Hallo, ich will mich endlich an die Uni einschreiben, aber eine Sache verstehe ich nicht.

Was ich bringen soll ist: "aktueller Krankenversicherungsnachweis (gültig ab 01.10.2019)"

Jetzt etwas über mich: Ich arbeite jetzt noch, also ich bin pflichtversichert, aber bald möchte ich kündigen und mit dem Beginn des Studiums werde ich momentan ohne Arbeit. Bekomme ich von meiner Krankenkasse eine Bestätigung, dass ich ab 1.10 versichert werde? Und wird sich etwas ändern, nachdem ich mein Job gekündigt habe?

In der Mail von der Uni steht auch:

Studierende bis zum Alter von 30 Jahren fallen an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland unter die

gesetzliche Versicherungspflicht.

Der studentische Tarif bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt etwa 90 € pro Monat.

Sie erhalten von Ihrer Krankenversicherung für die Immatrikulation einen speziellen Versicherungsnachweis namens

„Formular zur Einschreibung an einer Hochschule“; eine Mitgliedsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Gern können Sie eine gesetzliche Krankenversicherung direkt bei uns beantragen.

Studierende aus EU-Ländern legen bitte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance

Card, EHIC) bei der Einschreibung vor.

Heißt das, dass ich sowieso 90 Euro pro Monat bezahlen muss? Auch wenn ich während des Studiums arbeite? Mann, worum gehts da uberhaupt? Sorry für die Fehler, ich schreibe nicht in meiner Muttersprache.

Versicherung, Recht, Krankenversicherung, Hochschule, Krankenkasse, Universität, Ausbildung und Studium
Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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