Klage gegen den ADAC/Fahrzeugrückführung bei Tod. Erfahrungen?

Hallo zusammen,

im Juli 2022 ist der Fahrzeughalter mit einem PKW und Caravan nach Kroatien gefahren um dort Urlaub mit seiner Freundin zu machen.

Berufsbedingt musste der den Urlaub für 3 Tage unterbrechen und kehrte nach Deutschland zurück. Der Caravan verblieb in Kroatien, der Stellplatz war durchgehend gebucht.

Zu einer Rückkehr der beiden kam es nicht mehr, während der Unterbrechung des Urlaubs verstarb der Fahrzeughalter in Deutschland.

Er war ADAC Plus Mitglied und nach seinem Tod bekamen wir vom ADAC in einem Telefonat gleich eine Schadensnummer und die Möglichkeiten:

a) den Rücktransport selbst zu organisieren und die Rechnung einzureichen

b) Totenschein und Erbschein einzureichen, dann würde sich der ADAC um den Rücktransport kümmern.

Da ein Erbschein zu lange dauerte, wurde die Möglichkeit a) selbstorganisierter Rücktransport gewählt und die Rechnung eingereicht.

Bis heute erfolgte kein Ausgleich der Kosten, der ADAC sagt es hätte keine Zusage der Kostenübernahme gegeben, der Urlaub wäre beendet gewesen.

Die Durchbuchung des Stellplatzes, der Caravan, der weiterhin in Kroatien war und die eidesstattliche Versicherung der Freundin, dass man natürlich den Urlaub weiter fortsetzen wollt, all das wurde vom Gericht nicht berücksichtigt und die Klage abgewiesen.

Die Aufzeichnung des Telefonats (die gemacht wurde) ist beim ADAC auch nicht mehr vorhanden, oh Wunder... :-(

Hat jemand mal eine ähnliche Klage gegen den ADAC geführt und vielleicht noch eine Idee, die uns in der angestrebten Revision weiterhelfen könnte?

DANKE!!!!

Auto, Versicherung

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