E Scooter ABE oder Datenbestätigung?

2 Antworten

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§2 eKFV:

Die Datenbestätigung nach § 20 Absatz 3a Satz 1 bis 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder die Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis muss für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden.

§20 Abs 3a StVZO:

(3a) Der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ist verpflichtet, für jedes dem Typ entsprechende zulassungspflichtige Fahrzeug eine Datenbestätigung nach Muster 2d auszufüllen.

Muster 2d:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/muster_2d.html

Das verlinkte Dokument entspricht diesem Muster. Es ist somit ausreichend.


Wiesel 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 17:28

Vielen Dank für den Link und die Antwort

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Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen dass das Datenblatt ausreicht.
Verlierst du die ABE, bekommst du auch nur dieses Datenblatt.

lg


Wiesel 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 15:03

Vielen Dank für die schnelle Antwort

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