Sparbuch geklaut?

5 Antworten

Dann hat man Pech. Die Sparurkunde ist ein qualifiziertes Legitimationspapier, reicht also aus, um sich als berichtigt auszuweisen.

Wo gibt's denn noch Sparbücher?

Da beim klassischen Sparbuch (beleghaft) selbiges die einzige notwendige Legitimation zur Auszahlung darstellt, ist das Geld verloren. Man nennt das juristisch ein "qualifiziertes Legitimationspapier". Mit anderen Worten, die Bank *darf* beim klassischen Sparbuch die Auszahlung an die betreffende vorlegende Person gar nicht verweigern. Allenfalls kann sie eine entsprechende Information an den Inhaber des Sparbuchs senden, aber erst nach der Behebung.

Insofern erstattet die Bank auch kein Geld, welches unrechtmäßig behoben wurde, da sie keine Haftung trifft.

das wäre eine gute Geldanlage - ich zahle 10000 ein mein Kumpel holt es ab und ich bekomme es von der Bank wieder - das wäre doch was.

Da haben Sie Pech gehabt, ähnlich wie beim Diebstahl von Bargeld aus dem Rucksack, ist doch ein Sparbuch als hinkendes Inhaber- und qualifiziertes Legitimationspapier für den Dieb frei verfügbar.

Zwar ist jeder Inhaber des Sparbuchs berechtigt, die versprochene Leistung vom Kreditinstitut zu verlangen (Inhaberpapier), das Kreditinstitut ist jedoch nicht verpflichtet, ohne Prüfung der Legitimation des Vorlegers zu zahlen (Einschränkung der Legitimationswirkung).

Jedoch kann das Kreditinstitut zahlen.