Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert bei einem Schaden in der Mietwohnung?

Hallo, Ich habe in einer Mietwohnung gewohnt und bin im April ausgezogen! Meine ehemalige Vermieterin meint jetzt mir das Leben zur Hölle machen zu müssen und möchte sich die Wohnung auf meine kosten renovieren lassen!

In der Wohnung sind unter anderem Echtholztüren verbaut gewesen, welche auf Grund des Alters der Wohnung nicht mehr all zu top aussahen, viele Schrammen und Kratzer! Ich wohnte ein Jahr darin und mein Katzen haben ihr übriges getan. Das heißt ich hab an einigen Türen ein paar Katzenkratzer zu vertreten. Ich sagte ihr, dass das kein Problem sei, da ich eine Haftpflichtversicherung habe, wo meine Katzen mit abgedeckt sind, Sie solle mir also einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen, der Türen geben. Gesagt getan, der Voranschlag kam und ich reichte ihn bei der Versicherung ein. Das dauerte...

In der Zwischenzeit wollte Fräulein Vermieterin nicht warten und hat die Türen abschleifen lassen, dort stellte dann der Handwerker fest, ja oh, na das wird dadurch aber nicht besser! Tja super, also neue Türen, jetzt will sie ungefähr 3000 euro von mir für neue Türen! Das wollte die Versicherung nicht einfach so zahlen und schickte einen Gutachter! Dieser stellte fest, dass wenn man 4 Katzen in der Wohnung hätte, das man mit solchen Schäden rechnen muss und es deshalb nicht versichert ist und lehnte ab! (Wird man ja sehen, was da noch rauskommt, da ich laut Versicherungsvertreter eigentlich dahingehend versichert bin)

Jetzt ist mein Anwalt im Urlaub und ich erreiche ihn nicht, weshalb mich das jetzt mti dem Restwert/Wiederbeschaffungswert interessiert! Laut Gesetz bin ich ja nur verpflichtet den Wiederbeschaffungswert zu zahlen! Also so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist! Und nicht einfach mal so neue Türen!

Kennt sich da jemand aus und kann es mir sagen?

Die Türen und das Haus sind über 10 Jahre alt und sahen wie gesagt schon dementsprechend aus!

vielen Dank

Schadensersatz, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter