Vorsätzliche Sachbeschädigung der Wohnung?

Guten Abend,

Mein Vermieter und ich sind im kleinen Rechtsstreit.

Unzwar ist der Vermieter, ohne einen Anruf oder einen Brief, in meine Wohnung gegangen und hat das Schloss ausgetauscht.

Ein Nachbar beschwerte sich beim Vermieter, weil das Wasser in der Toilette durchgehen lief. Spülung War defekt. Gab aber kein Rohrbruch.

Ich muss zugeben, dass meine Wohnung gut vermüllt war.

Als ich ihn Anrief und ihn zu rede stellen wollte warum er das Schloß ausgetauscht hat, meinte er dass meine Wohnung schrecklich aussieht.

(Trotzdem kein Grund Hausfriedensbruch zu begehen und das Schloss auszutauschen)

Daraufhin habe ich einen Fachanwälte für Mietrechte eingeschaltet. Der Anwalt hat einen Brief aufgesetzt, dass ich bis zum 28.2 ausziehen möchte und 500€ Schmerzensgeld wegen Erniedrigung, weil der Vermieter die anderen Mieter die Wohnung sehen ließ.

Nun habe ich heute 22.02 eine SMS von meinem Vermieter bekommen , dass ich die Schlüssel sofort abgeben muss, sonst droht eine Anzeige und er sowieso eine Anzeige wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung einklagen will.

Es ist eine möbelisierte Wohnung, die möbelisierung aber nicht im Mietvertrag steht.

Meine Frage: 

-Wie wäre der korrekte nächste Schritt?

-Was ist mit der vorsätzlichen Sachbeschädigung? Beweispflicht? Wenn ja reichen Fotos,bevor ich eingezogen bin?

-Muss die möbelisierte Wohnung im Mietvertrag stehen?

Recht, Mietrecht, Vermieter
Vermieter vertuschte scheinbar den Schimmel, was kann ich machen?

Hallo alle zusammen,

Ich habe folgendes Anliegen, und zwar bin ich im Juli 2015 in meine erste eigene Wohnung eingezogen. Nach einiger Zeit bemerkte ich aber das ich in dieser Wohnung ständig krank war und ziemliche Probleme mit der Luft bekam. Da ich Stauballergiker bin, dachte ich, es käme von den Schränken, daher ging ich hin und zog diese nach vorne um auch hinter den Schränken mal alles aus sauber zu machen. Hinter meinem Schrank war die ganze Wand pech schwarz. Daraufhin hab ich meinen damaligen Vermieter kontaktiert und bat ihn mal vorbei zu kommen. Darauf erhielt ich die Antwort das er nächste Woche vorbei käme und sich das mal anschaut. Daraufhin habe ich mir für die kommende Woche frei genommen, damit ich auf jeden Fall zu Hause bin. Es kam nur nie jemand. Auch nach weiteren nachfragen wurde ich immer betröstet. Irgendwann als ich es dann garnicht mehr in der Wohnung ausgehalten habe, bin ich zusammen mit meinen Tieren zu meinem Freund gezogen, habe die Wohnung aber vorerst behalten, da ich nicht wusste wohin mit meinen Möbeln. Mein Freund hatte zu dem Zeitpunkt eine voll eingerichtete Studenten Wohnung (35m2) und selbst kaum noch platz. Jetzt haben mein Freund und ich im Juli 2017 endlich eine neue gemeinsame große Wohnung gefunden, und ich bin aus meiner Alten Wohnung ausgezogen. Aber ich habe bis heute keine Kaution, geschweige denn eine Nebenkostenabrechnung (Habe ein halbes Jahr gezahlt aber nichts verbraucht) Die Krönung des ganzen war, das mein ehem. Vermieter neue Mieter in diese Wohnung einziehen ließ. Und zu uns sagte wir sollen den Schimmel einfach überstreichen.. Durch mein Vormieter erfuhr ich das der Schimmel schon dort war, bevor ich einzog

Hat jemand ein Rat für mich, was ich tun könnte?

Fühle mich sehr über den Tisch gezogen

Kann man auch im Nachhinein noch zum Mieterschutzbund gehen?

Besteht evtl die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern?

Vorsicht, die Bilder sind Beispielbilder!!! Kommt aber sehr genau hin ;)

Bild zum Beitrag
Miete, Schimmel, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, Kautionsrückzahlung
Schäden an der Tapete, kann mein Vermieter Schadensersatz verlangen?

Hallo!

ich bin heute aus einem Personalwohnheim eines Krankenhauses (kirchlicher Träger) ausgezogen. Dabei haben sich 3 Probleme ergeben.

1.Offiziell habe ich meine Wohnung zum 28.02.2018 gekündigt. Den Schlüssel habe ich heute bereits abgegeben (22.02). Kann ich anteilig für die letzten Tage Miete erstattet bekommen?

2.Ich habe Ikea Spiegelplatten an der Wand angebracht. Leider sind beim ablösen Klebereste an der Wand verblieben bzw. Löcher an der Tapete entstanden. Ich hab die Löcher probiert zu flicken und habe die Klebereste entfernt und Überstrichen. Die Stellen sind bei genauem Hinsehen immernoch ersichtlich. Meine Vermieterin meinte daraufhin dass ich für den Schaden an der Tapete aufkommen muss (d.h. Renovierung zahlen), da im Mietvertrag steht: „Der Mieter haftet für Schäden,die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- & Anzeigepflicht entstanden ist.“ Auf diversen Internetseiten habe ich nun gelesen, dass ich nicht verpflichtet bin für die Renovierung aufzukommen. Die Wand unter der Tapete wurde nicht beschädigt!

3.ich habe das Appartment Besenrein übergeben. Im Bad und in der Küche war natürlich Kalk, sowie Staub in den Schränken und auf den Möbeln. Die Vermieterin hat mir daraufhin unterbreitet, dass das Appartment Grundgereinigt werden müsse. Dafür wird eine Reinigungsfirma vom Krankenhaus beauftragt. Ich soll für die Kosten die dabei anfallen, aufkommen. Meine Schlüsselkaution von 50€ habe ich nicht wiederbekommen, da das anscheinend damit verrechnet wird.

Im Mietvertrag steht dazu:

„Das Appartment ist nach Beendigung des Mietverhältnisses im gereinigten Zustand der Hauswirtschaftsleitung zu übergeben. Vermieter und Mieter vereinbaren, die Räume vor Übergabe gemeinsam abzunehmen.

Werden bei der Rückgabe der Mietsache Schäden oder Mängel festgestellt, die der Mieter zu vertreten hat , oder wird das Appartment nicht sauber zurückgegeben, so erfolgt die Beseitigung der Mängel oder Reinigung auf Kosten des Mieters.“

Ich werde eine Rechnung erhalten, mit der Auflistung der anfallenden Kosten.

Ist diese Klausel wirksam oder würde ich die Kosten zu unrecht tragen?

Danke schonmal im Voraus!

Recht, Mietrecht, Vermieter, Auszug, Renovierungskosten

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