Neue WG-Mitbewohnerin hat fast täglich abends Besuch, nimmt zur Nachtruhe-Zeit keine Rücksicht erwartet aber morgens Rücksicht. Wie vorgehen?

Ich bin Mitbewohner und Eigentümer und somit auch Vermieter der Wohnung.

Wie bereits in der Frage beschrieben:

  • fast täglich (90% abends, 1-4 Personen) Besuch, bis spät abends oder mit Übernachtung
  • keine Rücksicht wegen Lautstärke ab 22 Uhr bis 6 Uhr (Gesetzliche Nachtruhe)
  • Sie kam einmal um 7 Uhr morgens gleich raus und hat sich beschwert, dass sie wach geworden ist und hat gemeint ob wir leiser sein können (Frühstück
  • Im Umkehrschluss macht sie Musik an, wenn sie aufsteht und lässt alle Türen offen, redet im normalen Lautstärke (was spät abends, nachts wenig von Empathie zeugt)
  • Lässt meine Nachricht unkommentiert stehen (hatte ich ihr geschrieben, da wir uns nicht gesehen hatten an dem Tag), dass ich gern ab 22 Uhr Rücksicht wegen Lautstärke hätte

Summa Summarum:

  • Sie erwartet Empathie der Mitbewohner
  • Aber wenn sie wach ist oder was tut, Besuch hat, fehlt ihr jegliche Empathie
  • Sie wohnt erst seit 3 Monaten hier

Genau das stört mich an ihr, und es verwandelt mich unterbewusst zum „morgen“-Terrorist der sich genau so wie sie abends verhält was die Lautstärke betrifft.

Meine Herangehensweise wäre:

  • Sie unter vier Augen drauf aufmerksam zu machen, da ich berufstätig (seit 1 Monat erst) bin und Sie anscheinend ein sehr lockeres Studentenleben gerade führt.
  • Vielleicht das mit dem Besuch als Kritik-Punkt auszulassen?
  • Ich will eine Lösung finden, die worst-case Lösung wäre Eigenbedarf auf Basis geänderte Umstände
  • Ich will vermeiden, dass eine schlechte Atmosphäre entsteht (sehr wahrscheinlich wenn ich den Joker - Eigenbedarf zücke, falls es sich nicht bessert)

Habt ihr Tipps? Ideen? Ich komme teilweise echt gerädert auf die Arbeit, bin in der Probezeit und wenn wegen dieser Erschöpfung ich meinen Job verliere wäre das fatal..

Ergänzungen:

- Nachtruhe von 22 bis 8 Uhr steht im Mietvertrag

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Abwasserleitung verstopft wer zahlt?

Hallo mit einander,

erstmal zur vorherigen Klärung ich wohne in einem Mietobjekt wo keine weiteren Mieter wohnen unter uns ist nur die Werkstatt des Vermieters und im Haus nebenan wohnt der Vermieter.

Nun kam es mal zu dem Fall das Vermieter zu mir rüber kam und meinte er hätte in seinem Keller eine Überflutung gehabt wegen einem Verstopften Abflussrohres.

Er hätte einen Klempner kommen lassen und dieser meinte angeblich das EIN Feuchttuch schuld sei.

Es kann sein das ich mal EIN Feuchttuch aus versehen  die Toilette herunter gespült habe denn normalerweise landen die Im Mülleimer. 

Ich selber hab in meiner Wohnung auch keinerlei Probleme mit dem Ablauf gehabt.

Da die Abwasserrohre wohl zusammen laufen meint der Vermieter nun das ich das zahlen soll und überreichte mir die Rechnung.

Da er ja angeblich nicht schuldig sei.

ich selber habe den Schaden sowie die angebliche Ursache aber nie zu Gesicht bekommen. Auf der Rechnung steht auch keine Ursache drauf.

Ich kann also nicht sagen ob das Feuchttuch wirklich schuld gewesen ist oder etwas anderes die Rohre verstopft hat und zufällig auch ein Feuchttuch im Rohr gefunden wurde.

Jetzt ist die Frage muss ich das nun zahlen oder muss der Vermieter die Kosten selber tragen?

EDIT:
Ich habe mich mit der Firma in Verbindung gesetzt die das bearbeitet hat. Mir wurde Auskunft erteilt das bei der Bearbeitung keine Ursache festgestellt wurde. Die nette Dame am Telefon berichtete aber das auf keinen Fall EIN Feuchttuch für den Schaden aufkommen kann, da die Rohe dafür ausgelegt sind auch diese Art von Tüchern normal zu transportieren. (Ich wiederhole es war eine Dame die Tagtäglich mit sowas zu tun hat) Es wurde außerdem eine Fräse verwendet die nicht zu Einsatz kommt würde es sich um zu viel Papier handeln.

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Mein Kühlschrank ist kaputt, wer muss ihn ersetzen? Ich oder Vermieter?

Hallo Ihr alle! :)

Wie schon die Frage aussagt ist mein Kühlschrank kaputt, besser gesagt hat die Lampe ein riesiges Loch in den Kühlschrank geschmolzen. Er kühlt noch, aber ob der noch sicher ist würde ich schon stark anzweifeln..

Die Situation: Am 31.03.17 habe ich die Schlüssel zu meiner Wohnung bekommen und mit der Vermieterin sowie dem Vormieter die Abnahme gemacht. Nachdem die Vermieterin (im Nachhinein merkte ich es war mehr schlecht als recht) die Wohnung auf Mängel kontrolliert hatte, konnte der Vormieter gehen. Im Übergabeprotokoll steht leider nichts konkretes zum Kühlschrank, tatächlich sagte mir die Vermieterin aber über die Küche: "die Küche ist drin". Es ist übrigens eine sehr kleine Singelküche. Im Übergabeprotokoll ist aber vermerkt "Alle Gegenstände des Vormieters gehen ins Eigentum vom Mieter über" Ich habe diesen Mangel am Kühlschrank nicht gleich bemerkt, erst am späten Abend ist mir das Loch aufgefallen. Der Vermieterin habe ich sofort eine E-mail mit Foto geschickt und ihr gesagt, dass der Kühlschrank ersetzt werden muss. Ihre Antwort hat mich dann etwas geschockt: Den Kühlschrank hätte ich vom Vormieter übernommen und deswegen wäre er mein Problem..

Was mache ich jetzt? Wer muss für die Entsorgung des alten Kühlschranks (älter als 10 Jahre) aufkommen bzw. für die Anschaffung des neuen? Meiner Meinung nach ist der Kühlschrank Teil der Küche und damit nicht mein Eigentum, wenn sie sagt "die Küche ist drin". Oder?

Vielen Dank für die Antworten! LG Mara

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Kühlschrank, Mietrecht, Vermieter

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