Zweier WG in angemietetem Reihenhaus. Hauptmieter stellt starken unangenehmen Geruch aus Zimmer von Untermieterin fest. Nach mehrmaliger Aufforderung von Hauptmieter an Untermieterin die Quelle des Geruchs zu beseitigen geschieht nichts. Hauptmieter sorgt sich um den Zustand der beiden vermieteten Zimmer. Hauptmieter betritt ohne Ankündigung bei Abwesenheit der Untermieterin die nicht abgeschlossenen Zimmer da beide Türen offen standen und stellt starke Verwahrlosung und unsachgemäße Tierhaltung fest. Da hohe Renovierungskosten befürchtet werden, dokumentiert Hauptmieter die Zustände per Foto um sich im Streitfall abzusichern. Zudem wird die Kündigung ausgesprochen.
Macht Hauptmieter sich strafbar, weil er ohne Zustimmung die Zimmer durch die offene Tür betreten hat und Fotos gemacht hat?