Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Petition, die ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke zum Ziel hat?

Dass eine Partei wie die AfD durch ihr Wahlprogramm, ihre Aktionen und auch ihre Vertreter immer wieder hohe Wellen schlägt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schon seit Jahren finden sich in den Nachrichten immer wieder (skeptische) Berichte über die Partei und deren Vertreter. Nun gibt es eine Petition - und zwar gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke. Gefordert wird, dass ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen ihn gestellt wird.

Was ist eine Grundrechtsverwirkung? Grundgesetz Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Juristische Kommentare bezeichnen dieses Instrument der Demokratie als eine symbolische Funktion. Damit soll klar signalisiert werden, dass von Seiten der Demokratie ein Missbrauch der Grundrechte nicht geduldet wird im Kampf gegen die Demokratie selbst.

Was passiert durch eine Verwirkung der Grundrechte?

Wie im oben aufgeführten Zitat ersichtlich wird, hängt das unter anderem maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht ab. Generell kann gesagt werden, dass eine Person sich gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte berufen kann. Die Person kann weiterhin demonstrieren oder auch seine Meinung äußern - erfährt allerdings in dem Fall, dass staatliche Stellen gegen ihn vorgehen deutlich weniger Schutz.

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht einer Person, die die Grundrechte verwirkt hat, auch das Wahlrecht entziehen - ebenso wie das Recht gewählt zu werden.

Vorgehen im Verfahren bezüglich der Verwirkung der Grundrechte

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe kann ein solches Urteil aussprechen. Dafür bedarf es aber eines Verfahrens, bei dem die betroffene Person angehört wird. Einen Antrag auf die Verwirkung der Grundrechte kann außerdem keinesfalls jeder stellen, das kann nur der Bundestag, die Bundes - oder Landesregierung. Die Dauer der Verwirkung von Grundrechten beträgt mindestens ein Jahr.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass von der betroffenen Person eine "ernsthafte Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Bisher gab es vier solcher Verfahren - alle scheiterten an der Begründung, dass die "Beklagten" politisch zu unbedeutend waren.

Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung? Wie bewertet Ihr die Petition, die zum Antrag gegen Höcke auffordert? Wie sollte der künftige Umgang mit der AfD weiter stattfinden? Rein spekulativ - welche Auswirkungen könnte ein Erfolg oder ein Scheitern eines solchen Antrages haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte beachtet auch bei diesem brisanten Thema unsere Netiquette. Wir wissen, dass Themen wie diese stets zu angespannten Diskussionen führen können. Bleibt aber bitte auch in diesem Fall freundlich und lasst einen sachlichen Austausch stattfinden.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-debatte-verbot-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

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Meinung des Tages: Rückzug von X/Twitter aus der EU? - Wie steht ihr dazu?

Vor ungefähr einem Jahr übernahm der Milliardär Elon Musk den Kurznachrichtendienst Twitter. Danach folgten einige sehr turbulente Wochen für das Unternehmen. Auch im Bezug auf Finanzen gibt es Probleme: Seit Musk Twitter gekauft hat, sinken die Einnahmen

Aus Twitter wurde X

Im Juli diesen Jahres wurde aus Twitter dann X. Der berühmte blaue Vogel verschwand aus dem Logo, Musk änderte sein Profilbild zu einem weißen X auf einem schwarzen Hintergrund. Seinen Plänen nach soll X (ehem. Twitter) nach und nach umgebaut werden. Die Marke Twitter solle nicht weitergeführt werden, in Zukunft soll der Kurznachrichtendienst zu einer Multifunktions-App werden.
Damit fiel eine seit Jahren etablierte Marke, viele Mitarbeitende wurden entlassen und wie Musk kürzlich erklärte, haben sich seit der Übernahme die Einnahmequellen halbiert. Aktuell geht der Fokus mehr in Richtung des Abo-Geschäftes.

Gebühren für "Gratis"nutzer

In Neuseeland und auf den Philippinen können neue Nutzer in der Gratisversion X nur passiv nutzen. Beiträge können zwar gelesen, aber selbst nicht erstellt oder zitiert werden. Möglich ist das für neue Nutzer dort erst, wenn eine Gebühr von einem Dollar pro Jahr gezahlt wird.
Die Begründung für diese Maßnahme ist dabei recht simpel: Sie solle der Plattform helfen, künftig nicht mehr von automatisierten Bot-Accounts und Spamnachrichten überflutet zu werden.

Der mögliche Rückzug aus der EU

Es scheint, als würde Musk aktuell zudem überlegen, X für europäische Nutzer zu sperren. Ein paar Tage früher wollte die EU-Kommission von Musk eine Aufklärung über die Welle an Falschinformationen, welche sich über die Plattform verbreitet hatten.
Als Grund für einen möglichen Rückzug aus der EU werden die strengeren EU-Regeln genannt, welche zur Eindämmung von Falschinformationen dienen sollen. Für Internetdienste ein entsprechender Mehraufwand. Plattformen wie X/Twitter müssen künftig entsprechend zügiger unter anderem auf Hassrede reagieren und dagegen vorgehen.
Aufgrund der aktuellen politischen Lage und des Krieges in Nahost wollte die EU-Kommission von dem Nachrichtendienst eine Stellungnahme, wie dagegen vorgegangen wird. Der Kurznachrichtendienst tue bisher nicht genügend gegen die Verbreitung von Falschinformationen, wie etwa manipulierte Bilder oder Abschnitte aus Videospielen, die als reale Videos angepriesen wurden.

Deshalb wurde gegen das Unternehmen ein Verfahren eingeleitet, bei dem hohe Strafzahlungen warten könnten. Für den Fragenkatalog der EU-Kommission hatte der Milliardär Berichten zufolge kein Verständnis und überlegt nun, die Verfügbarkeit der App einzuschränken oder für Nutzer der Europäischen Union gänzlich zu sperren.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr die Entwicklung von X/Twitter seit der Übernahme? Nutzt ihr die Plattform noch oder habt ihr sie nie verwendet? Wie empfändet ihr eine Sperre für europäische Nutzer?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/musk-x-100.html
https://www.spiegel.de/netzwelt/twitter-nachfolger-x-testet-gebuehren-fuer-gratis-nutzer-elon-musks-neue-strategie-a-7c69b726-b7b1-46a2-a8a7-c7ec22a5683d
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/twitter-x-umbenennung-100.html

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Vorladung wegen Schwerem Diebstahl und Hausfriedensbruch obwohl Unschuldig?

Hallo,

Ich und ein Freund sind in eine offen stehende Grundschule gegangen und wurden gesehen. (ungefähr 21 Uhr es war noch Hell)

Wir wurden wie erwähnt erwischt und zwar von einem Lehrer und der Schulleiterin die die daraufhin die Polizei rufen wollte, als wir dann meinten das die Polizei in dem Fall unnötig wäre wollte sie von uns beiden Ausweise sehen und fotografieren die wir vorgelegt haben, daraufhin wurden wir noch 15 Minuten mit einer Moralapostel belehrt das sie Diebstahl vermuten da ja mein Kollege Handschuhe anhatte (Es war kalt und hat geregnet)

Nach etwa 2 Wochen kam die Vorladung und zu meiner Überraschung steht dort tatsächlich Schwerer Diebstahl sowie Hausfriedensbruch, jedoch haben wir NICHTS geklaut oder gar angefasst und sie haben uns auch mit nichts gesehen, Hausfriedensbruch ist es nach meiner Recherche auch nicht da die Tür Sperrweit offen stand und es eine Schule ist.

Ich bin übrigens in die Schule gegangen um meinen Kollegen zu suchen also spart euch solche antworten das ich böse Absichten hätte.

Jetzt würde ich gerne wissen ob Ich zur Vorladung hingehen sollte da, da ich da echt keine Lust drauf habe wegen sowas unnötigem 1 Stadt weiter zu Fahren aber will nicht das da mehr passiert da Schwerer Diebstahl und Hausfriedensbruch (Der Lehrer meinte eigentlich es ist Einbruch was ja absoluter Unsinn ist.)

Wir sind beide 16 Jahre alt und im Land NRW

Danke im Voraus

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