Parkhauspfosten angefahren, keine Schäden, Verkehrsunfallflucht, Probezeit, Was passiert jetzt?

Hallo Leute, Also folgendes:

Heute morgen hat ein LKW die Einfahrt zum Parkhaus blockiert, aber er hat gewunken und ich bin dann quasi beim Ausgang an das Parkhaus reingefahren, hab dann nach rechts die Spur gewechselt, hab die Größe vom LKW unterschätzt und bin dann frontal in so einen Pfosten beim Automaten rangekommen. Ich bin dann zurück gefahren und man hat keinen Schaden gesehen und an meinem Auto war auch nichts. Ich hab gedacht, ich hätte nochmal Glück gehabt

Als ich dann von der Schule wieder zurück gekommen bin, hing an dem Auto ein Zettel, dass ich eine Verkehrsunfallflucht begangen habe und mich bei der Polizei melden soll. Unterschrieben war von einem Polizisten.

Ich habe dort dann angerufen und habe der Polizisten den Sachverhalt erklärt. Sie meinte, dass mich der zuständige Polizist heute Abend noch kontaktiert. Sie hat auch gesagt, dass jetzt ein Verfahren gegen mich eingeleitet wird und wenn man keinen Schaden feststellen kann, es keine Unfallflucht war. Wenn doch, geht's weiter zum Staatsanwalt und dieser entscheidet, wie es weiter geht. Jetzt wollte ich fragen, was alles auf mich zu kommt? Ich bin in der Probezeit und wusste nicht, dass ich in jedem Fall die Polizei anrufen muss, auch wenn man keine Schäden sieht. Und gibt es eine Verminderung, weil ich nach der Schule angerufen und mich gemeldet habe? Brauche ich einen Anwalt? Wird mir der Führerschein entzogen und wie viele Punkte bekomme ich? Was für Kosten erwarten mich? Ich hoffe, mir kann jemand helfen! :(

Liebe Grüße

Auto, Unfall, Polizei, Anwalt, Führerschein, Parkhaus, Probezeit, Strafe, Verfahren, Pfosten
Verfahrenskosten der Zulassungsbehörde tragen: Wer hat den Fehler gemacht?

Hallo zusammen,

zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, blieb ich bei meiner bestehenden Kfz-Versicherung und widerruf meine neue Kfz-Versicherung.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde meiner Stadt, das mein Kfz nicht versichert wäre, aufgrund der Rückmeldung der neuen Versicherung (welche ich widerrufen habe). Entsprechend wurde die Fortbewegung des Kfz untersagt. Nach Abstimmung mit meiner aktuellen Versicherung bestand jedoch lückenlos eine Versicherung. Annahme war, dass die neue Versicherung bereits eine neue Versicherungsbestätigung (VBÜ) an die Zulassungsbehörde gesendet hatte und dieser nach meinem Widerruf als gekündigt deklarierte. Mit meiner aktuellen Versicherung war abgestimmt, dass diese eine zweite VBÜ übermittelt. Darüber hinaus setze ich ein Schreiben an die Behörde auf, in welcher ich dies klarstellen wollte.

Die Zulassungsbehörde hat diese erhalten und bestätigt. Diese hat mir jedoch die entstandenen Verfahrenskosten zugewiesen und gefordert, diese zu begleichen.

Wie sehr Ihr das? Aus meiner Sicht ist kein Verfahren entstanden, da ein Versicherungsschutz zum Kfz bestand und weiterhin besteht. Dies ist durch meine bestehende Versicherung nachweisbar. Ausschlaggebend wäre jedoch für mich die Frage, ob ich selbst in irgendeiner Form hätte aktiv werden müssen? Hätte ich nach dem Widerruf auf meine aktuelle Versicherung zugehen müssen bzgl. Übermittlung einer weiteren VBÜ oder ist das Ganze Angelegenheit der Versicherungen? Hier müsste es doch entsprechende Prozesse geben?

Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da ich mir hierbei unsicher bin.

Achilles

Versicherung, Kfz-Versicherung, Behörden, Zulassung, Verfahren

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