Vorladung wegen Schwerem Diebstahl und Hausfriedensbruch obwohl Unschuldig?
Hallo,
Ich und ein Freund sind in eine offen stehende Grundschule gegangen und wurden gesehen. (ungefähr 21 Uhr es war noch Hell)
Wir wurden wie erwähnt erwischt und zwar von einem Lehrer und der Schulleiterin die die daraufhin die Polizei rufen wollte, als wir dann meinten das die Polizei in dem Fall unnötig wäre wollte sie von uns beiden Ausweise sehen und fotografieren die wir vorgelegt haben, daraufhin wurden wir noch 15 Minuten mit einer Moralapostel belehrt das sie Diebstahl vermuten da ja mein Kollege Handschuhe anhatte (Es war kalt und hat geregnet)
Nach etwa 2 Wochen kam die Vorladung und zu meiner Überraschung steht dort tatsächlich Schwerer Diebstahl sowie Hausfriedensbruch, jedoch haben wir NICHTS geklaut oder gar angefasst und sie haben uns auch mit nichts gesehen, Hausfriedensbruch ist es nach meiner Recherche auch nicht da die Tür Sperrweit offen stand und es eine Schule ist.
Ich bin übrigens in die Schule gegangen um meinen Kollegen zu suchen also spart euch solche antworten das ich böse Absichten hätte.
Jetzt würde ich gerne wissen ob Ich zur Vorladung hingehen sollte da, da ich da echt keine Lust drauf habe wegen sowas unnötigem 1 Stadt weiter zu Fahren aber will nicht das da mehr passiert da Schwerer Diebstahl und Hausfriedensbruch (Der Lehrer meinte eigentlich es ist Einbruch was ja absoluter Unsinn ist.)
Wir sind beide 16 Jahre alt und im Land NRW
Danke im Voraus
Habe auch überlegt ob ich nochmal mit dem Lehrer rede was die Scheiße soll oder ob ich ihn (falls möglich ) Anzeigen kann für diese Lügen
Ja genau setz dich in die Nesseln und belästige noch die Lehrkraft, dann kommt noch mehr auf die Liste. Die Lehrkraft hat das ausgesagt, was sie gesehen hat. Also ganz ruhig.
Lehrkraft hat offensichtlich gelogen und wollte uns noch mehr in die Schuhe schieben als eigentlich möglich. (Hat uns auch andere dinge Vorgeworfen)
12 Antworten
Auch wenn ich mich frage, was Lehrer Abends um 21 Uhr noch in der Schule machen (haben die kein zu Hause), und wieso die Ausweise verlangen, obwohl sie gar nicht zur Identitätsfeststellung berechtigt sind, ist der Tatbestand des Hausfriedensbruches ja gegeben.
Denn auch wenn die Schule ein öffentliches Gebäude ist, hat die Schule ebenfalls ein "Hausrecht", und kann jedermann der dort nicht Schüler ist, oder generell Personen außerhalb der Schulzeit den Zutritt untersagen.
Und eine offene Tür ist keine Einladung zum Eintritt. Wenn du deine Wohnungstür offen lässt, heißt das ja sicherlich auch nicht dass jeder einfach reinkommen kann/soll.
Was den Tatbestand des (schweren) Diebstahls angeht, ist ja nichts zu befürchten wenn ihr nichts getan habt. Denn in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung.
Heißt, solange euch nichts bewiesen wird, seid ihr unschuldig.
Was nun die Einladung angeht, so gibt es keine Pflicht zu erscheinen. Du kannst dich genauso gut auch schriftlich zu der Sache äußern.
Auch wenn ich denke, dass da nicht viel kommen wird, solltest du dennoch mal mit deinen Eltern darüber reden. Vielleicht habt ihr ja sogar eine Rechtschutzversicherung, so dass ihr im Zweifelsfall noch einen Anwalt konsultieren könntet.
Wobei halt das Schlimmste was passieren könnte wären ein paar Sozialstunden.
Aber wie gesagt. Da eben nur das unbefugte Betreten im Raum steht, würde ich mir da nicht so viel Gedanken darum machen.
Ja, und Türsteher tun dies ebenfalls im Rahmen ihres Aufgabenbereichs.
Aber ein Lehrer ist weder Türsteher noch Ladendetektiv.
Was irrelevant ist, der Lehrer hat gefragt und die beiden haben gezeigt, kein Ausweis Polizei fertig.
Du zeigst deinen Ausweis auch, wenn du einen Kredit aufnimmst oder beim Notar bist. Freiwillig geht das immer.
Hausfriedensbruch ist es nach meiner Recherche auch nicht da die Tür Sperrweit offen stand und es eine Schule ist.
Was nicht heißt, dass du ein Zutrittsrecht hast, Schulen haben Öffnungszeiten und danach sind diese für die Öffentlichkeit geschlossen, außer es gibt dort ein Event.
Du kannst ja auch nicht in ein fremdes Haus spazieren nach dem Motto schau ma mal wie die leben.
Nun ist die Sachlage wohl die, dass etwas weg gekommen ist, du sagst du hast nichts genommen, kannst du das auch für deinen Freund garantieren?
Die Sache ist nun die, dein Freund hat vermutlich auch eine Vorladung und ihr werdet mit den Tatbestand konfrontiert. Die Frage ist, werdet ihr beide das selbe aussagen?
Sollte in der Schule etwas weg gekommen sein, ist es keine Lüge, das heißt nicht dass ihr es zwangsläufig wart, aber da ihr dort rumgeschlichen seid ist es logisch, dass der Verdacht auf euch fällt.
Unabhängig davon wird der Lehrer auf Anweisung des Direktoriums handeln oder dieses die Anzeige gemacht haben.
Bei so ner Ladung steht genau was du tun musst, welche Alternativen du hast (schriftliche Äußerung bis zum...) und was passiert wenn du nix tust...
Hausfriedensbruch solltest du vllt. nochmal nachlesen... Natürlich gibt es sowas auch in Schulen und wenn die Tür auf war...
Den Lehrer anzugehen wird es nicht besser machen...
Also …
Eine offen stehende Tür, ein Gartentor, ein nicht abgeschlossenes Auto, … was auch immer: Es ist weiter eine Tür oder Begrenzung in irgendeiner Art zu erkennen. So musst Du bewerten und annehmen, ob diese Tür oder Tor oder … auch wenn offenstehend, eine "Befriedung" oder "Einfriedung" darstellt und diese akzeptieren.
Es kann also als Hausfriedensbruch gewertet werden, da aber eurerseits weder eine kriminelle Absicht noch ein ungehöriges Auftreten (oder?) vorliegt. Finde ich eine solche Wertung als "Friedensbruch" überzogen, vorallem aber, weil ihr ja einen Grund angeben könnt, warum ihr meintet, das Gebäude betreten zu dürfen und zu müssen.
Ihr mögt unerfahren und vorlaut gewesen sein und "herumgeschlichen" sein, aber das liegt an eurem Alter, nicht an euren Personen.
Was die Lehrkraft zuvor erlebt hat, dass sie so "aufgedreht" hat, keine Ahnung. Aber m. E. völlig überzogen.
Und weit übers Ziel hinaus gestoßen hat sie mit der offensichtlich unbegründeten Anwurf des schweren Diebstahls. Schwer? Welche Tür habt ihr aufgebrochen, welche Werkzeuge habt ihr mitgeführt, um euch unerlaubt Zutritt zu verschaffen? Nicht haltbar.
Und schließlich noch zwei Punkte: 1. Die Unschuldsvermutung besteht, bis etwas anderes bewiesen ist. Und es müssen um überhaupt jemenschen rechtens zu beschuldigen, Indizien und Beweise vorgezeigt werden. Die dürften fehlen. 2. Wenn überhaupt es hier zu einer Rechtsprechung kommen wird, was ich bezweifle, wird nach Jugendstrafrecht geurteilt. Keine Vorbestrafung, meist keine Geldleistung, höchsten "Erzieherische Maßnahmen" wie Sozialstunden usw.
Was also tun?
- Handelt es sich wirklich um eine Vorladung? Die darf nur ein:e Richter:in ausstellen und dafür muss bereits ein:e Staatsanwält:in Ermittlung aufgenommen oder bei der Polizei beauftragt haben. Bezweifle ich mal.
- Dann ist es wohl eher die Bitte, mal bei der Polizei vorbei zu schauen. Warum nicht? Unschuld beteuern, darlegen, dass es ein gutes Motiv (aus eurer Sicht) für das Betreten des Gebäudes gab und mitteilen, dass ihr entsetzt seid, eines Diebstahls bezichtigt zu werden, da ihr nichts mitgenommen habt und auch keine "Beutesäcke" dabei hattet. Und schwer? Ihr hattet kein Werkzeug dabei und auch sonst nichts. – Vermutlich schaut euch der Polizist dann an und sagt: "Nicht wieder machen". Und gut ist.
- Auf jeden Fall eure Eltern mit ins Vertrauen ziehen. Sie sollten auf eurer Seite stehen, denn ausgefressen habt ihr ja nichts. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung? Dann erwägen, nur mit einem Anwaltsbrief zu reagieren. Auch zu erwägen, sollte eine solche Versicherung vorliegen: Gegenanzeige wegen Verleumdung ("schwerer" Diebstahl!) und Aufsichtsverletzung (Tür offen stehen lassen) gegen die Lehrkraft. Aber: Nicht unnötig Streit anfangen.
- Sollte kein Rechtsschutz bestehen und eure Familie mehr Sozialleistungen erhalten, so besteht die Möglichkeit "auf Armenrecht" eine rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und dort sich bei der Formulierung eines Schreibens helfen zu lassen.
Und: Gelernt habt ihr jetzt, was eine "Einfriedung" ist, oder? Und nächstes Mal: Schon am Eingang deutlich bemerkbar machen und "mit offenen Visier" durch die Gänge schreiten. Dann seid ihr offensichtlich auf der Suche nach jemenschen.
Vielen Dank für die Antwort, Ja es ist wirklich eine Vorladung aber eine der Polizei, also nicht Pflicht.
Sollte ich eher hingehen oder doch Anwalt einschalten? Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, wie teuer kann es werden?
VG
Hotline der RschV anrufen, die können sagen, was sich da lohnt. Vielen sagen die auch, gehe einfach mal vorbei …
Ja, es ist Hausfriedensbruch. Und du hast die Gelegenheit, den Vorwurf des Diebstahls mit deiner Aussage zu entkräften.
Wenn der FS doch auf die Polizei verzichten will, ist es doch selbstverständlich, dass er sich identifiziert. Das machen Ladendetektive jeden Tag tausendfach!