Wie soll ich mit der Maßnahme vom Arbeitsamt umgehen?

Zur Situation: Ich beziehe zur Zeit ALG 1, da mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Ich habe mich entschlossen mein Abitur auf dem 2ten Bildungsweg nachzuholen. Mein Vorkurs läuft bereits. An dem muss ich teilnehmen, da ich über 30 bin und sonst kein Bafög bekommen würde. Er ist vormittags, da ich 2 kleine Kinder habe. Der Sachbearbeiterin habe ich Bescheid gegeben. Mein ALG 1 läuft bis Ende Juli, im August bekomme ich schon Bafög, da dann das "richtige" Abitur losgeht. Im Vorkurs bin ich leider noch nicht Bafög-berechtigt. Der Vorkurs ist verpflichtend. Gehe ich nicht hin, oder fehle eine zu lange Zeit, werde ich nicht zum Abitur zugelassen und bekomme auch kein Bafög. Soviel dazu. Ich habe mich viel beworben, wurde oft zu Vorstellungsgesprächen eingeladen und aus dem einfachen Grund, dass ich im August schon nicht mehr zur Verfügung stehe, wurde ein anderer Bewerber gewählt. Da die Arbeitgeber etwas sauer wurden, da ich ihre Zeit vergeudet habe (alle suchten etwas längerfristiges) habe ich dies nun in meiner Bewerbung erwähnt. Seitdem kommen nur Absagen. Ist letztendlich nicht so schlimm, da ich ja eh zum Vorkurs muss. Dies alles weiß nun auch meine Sachbearbeiterin und sie möchte mich trotzdem in eine Maßnahme stecken. Eine wohlgemerkt etwas sinnlose Maßnahme, es geht um Bewerbungsschreiben lernen. Sie selbst hat in meine Unterlagen gesehen und sie für gut befunden. Ich wurde ja auch oft genug zu Gesprächen eingeladen. Die Maßnahme soll 6 Wochen gehen. Komme ich allerdings 6 Wochen nicht zur Schule, kann ich mein Abitur vergessen. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit meiner Bearbeiterin die Lage zu erklären oder falls es sein muss, das Ganze entsprechend lange rauszuzögern? Oder eine ganz andere Möglichkeit?

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, ich bin etwas am verzweifeln. Vielen Dank!

ALG I, Arbeitsamt, Maßnahme
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.