Bekomme ich meinen eingezogenen Computer zurück?

(Kleiner Disclaimer: Es gilt das Jugendstrafrecht)

Die Polizei hat vor zwei Jahren mein Handy sowie meinen Computer bei einer Hausdurchsuchung eingezogen.

Der Grund lag darin, dass ich Monate vorher anzügliche Bilder von einem 13-Jährigen Mädchen bekommen habe, welche mich auf Geschlechtsverkehr anschrieb. Das gilt als Kinderpornographie. Ich habe über mein Handy mit ihr Kontakt gehabt und dort auch Bilder erhalten. Das Handy war mein Tatmittel, soweit kann ich das noch akzeptieren und natürlich nachvollziehen.

Wie gesagt bin ich keineswegs stolz darauf und befand mich zu der Zeit auch in der tiefsten Phase meines Lebens. Isolation, suizidale Gedanken etc...

Jetzt zwei Jahre später ist nun endlich die Gerichtsverhandlung und eigentlich erhoffte ich meine Geräte wieder zu bekommen.

Vor allem geht es um meinen Computer und dessen Daten, dort sind sehr viele und wichtige Kindheitserinnerungen und vor allem EXTREM viel Arbeit in Form von Designing gespeichert, welche vom persönlichen Wert her natürlich den des PCs, der damals trotzdem sehr sehr teuer war, weit übertrifft.

Auf dem Computer, um genau zu sein auf der zweiten Festplatte, habe ich zu dem Zeitpunkt diese Bilder rübergezogen und dachte eigentlich ich habe Sie als ich meinen Computer neu aufgesetzt habe, gelöscht. Dem war aber nicht so, als die Polizei ihn grob überflog. Danach wurde er entgültig konfesziert und in die Forensik gebracht. Mein iPad, hat man mir beispielsweise gegeben, da zwar nichts gefunden wurde in dem spezifischen Sinne, aber auch dort diese Bilder in den Clouds gefunden hätten werden können.

Der Computer war nie ein Tatmittel und da heutzutage sowieso alles Cloudgespeichert ist musste ich in den letzten 2 Jahren selbständig diese Bilder noch bei zwei verschiedenen Orten entfernen, von denen ich nicht mal wusste, dass Sie (dort) existieren.

Der Sinn den Computer für immer einzubehalten ist ja, dass ich nicht an diese Bilder komme, nur verstehe ich die Sinnhaftigkeit nicht, wenn sowieso heutzutage alles cloudbasiert ist. Aber auch wenn, müsste man doch als Forensiker diese wenigen Bilddateien doch einfach löschen können, man mir wenigstens meine Daten wieder geben können, oder die betroffene Festplatte abgesteckt werden, wenn Sie sich schon auch den Aufwand machen, jeden kleinsten Winkel des PC's zu durchleuchten.

Mich würde fachkompetentes Wissen wirklich immens unterstützen, da mir wirklich sehr viel an diesen Daten und auch an den Computer liegt! Mein ("guter") Anwalt hat mir nicht wirklich weitergeholfen.

Ich freue mich auf eure Antworten

Computer, Polizei, Verteidigung, Recht, Strafverfahren, Cloud, Beschlagnahmung
Strafverfahren (JGG) wegen Bruder?

Hallo,

(Ich bin 16)

Mein Bruder (16) hat Seit 2017 immer wieder bestellt, und anschließend Verkauft.

Er hat die Konten seiner Familienmitglieder dazu Missbraucht, da sein Konto eingeschränkt wurde.

Er hat viele Sachen versendet, aber auch nicht Versendet, sodass er insgesamt über 20 Leute um insgesamt 2900 Euro Betrogen hat.

Er hat insgesamt auf 10 Unterschiedliche Namen bestellt, und unsere gesamte Familie in die Schulden gebracht...

Nebenbei hat er im gesamten Landkreis cirka 100 Sachbeschädigungen begangen, davon sind jedoch nur 25 zur Anzeige gekommen. Der Sachschaden ist laut Anklage bei rund 30.000 Euro...

Sogar unser eigenes Haus hat er 8 mal beschmiert !!!

Wir konnten seine Betrügerischen Geschäfte nicht verhindern da er sich für 5000 Euro Tresore per Spedition liefern lassen hat, damit wir ihm sein Handy nicht weg nehmen konnten.

Seine ganzen Taten sind erst im Nachhinein aufgefallen, als uns die Geschädigten anruften.

Welche Strafe hat er zu erwarten ?

Er hat mindestens 5 Mal mehr betrogen wie Angeklagt.

An einem Tag sind mal 40 Pakete auf meinem Namen gekommen, ohne das ich jeh ein Handy hatte (Nur er hatte ein Handy).

Mir wird Mittäterschaft unterstellt, da ich ihm angeblich wissentlich für seine Machenschaften mein Konto zur Verfügung gestellt habe, was jedoch nicht stimmt. Alle Kontodaten waren frei Zugänglich.

Auch wegen der Sachbeschädigungen soll ich Mittäter sein, obwohl die Tatorte 6 Kilometer weg sind, und er als Alleintäter identifiziert wurde. (Observation durch Kamera)

Es gibt keine Beweise, nur Vermutungen welche jedoch entschieden bestritten werden.

Wie muss ich mich vor Gericht verhalten, und verteidigen ?

Ich bin sehr Nervös und habe Angst wegen seiner Straftaten verurteilt zu werden.

Bevor ich mich jedoch wegen ihm verurteilen lasse, bring ich mich um.

Familie, Recht, Jugendamt, Strafverfahren

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