Wann wird ein Strafverfahren eingestellt?

Jetzt erstmal zur Sachlage. Im Alter von 16 bin ich durch (jetzt weiß ich von keinen guten) Freunde in diverse Whatsapp Gruppen geraten. In den meisten wurden KiPo Videos und diverse andere Sachen verschickt. Folgedessen stand eines Tages die Kripo vor meiner Tür mit einem Durchsuchungsbefehl und haben mein Handy einkassiert. Kurz durch mein Computer geschaut und gemeint dass wenn sie wollen sie auch die komplette Wohnung dursuchen könnten. Da sie mir wohl aber vertrauten haben, haben sie dies nicht getan. Es sei auch gesagt dass ich zu der Zeit allein in der Wohnung war und von der ganzen Situation überfordert .

So jetzt zur eigentlichen Frage das ganze ist schon fast 2 Jahre her. Ich werde dieses Jahr Volljährig und muss langsam mit meinen Bewerbungen anfangen. Ich war eine Woche nachdem Vorfall beim Anwalt und habe außer das er meine Aktie beantragt hat (bin mir nicht sicher was genau) keine Post von ihm oder der Polizei bekommen. Mir ist bewusst das alles durch Corona verschoben wird, jedoch frisst mich die Ungewissheit auf.

Nun würde es mich interessieren ab wann ein Strafverfahren eingestellt wird. Passiert so was im stillen oder hätte ich Post bekommen?

Außerdem würde es mich interessieren ob Polizisten bei einer Kontrolle durch Funk erfahren ob gegen die jeweilige Person ein Strafverfahren läuft. Dank meiner etwas dunkleren Haut und Haarfarbe habe ich oft das Vergnügen von der Polizei kontrolliert zu werden. Jedoch bin ich nie auf Probleme gestoßen und sie meinte auch nie ,, Hey, ich habe gehört gegen dich läuft ein Strafverfahren."

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und für Nachfragen stehe ich auch gerne zur Verfügung.

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Bundespolizei Bewerbung/Gericht/Strafverfahren/Ordnungswidrigkeit?

Hallo!

Ich möchte meine Ausbildung zum Bundespolzisten machen. Ich soll jedoch hier ein paar Fragen beantworten und ich weiß nicht, was ich antworten soll, da ich folgendes Problem habe:

Ich bin 2019 eine Ordnungswidrigkeit begangen (wurde geblitzt). Bußgeld kam. Vergessen zu zahlen. Ging ins vergessen. Es kam nie eine Mahnung. Und wie gesagt irgendwann ging das dann komplett ins vergessen. 1 Jahr später kommt ein Brief von einem Obergerichtsvollzieher mit einer Vollstreckungssache gegen mich. Ich soll innerhalb von 2 Wochen die Schulden ausgleichen. Gesagt getan. Leider genau am Letzten Tag der Frist das Geld abgeschickt (da mein Onkel es versäumt hatte). Aber halb so wild, wenn das Geld an die richtige Adresse angekommen wäre. Ich erhalte nämlich paar Wochen später ein weiteren Brief, dass ich meinen Pflichten nicht nachgekommen bin und somit ins Schuldnerverzeichnis eingetragen worden bin. Ich habe beim Obergerichtsvollzieher angerufen und gefragt, wieso ich sowas erhalte, wenn ich doch bezahlt habe.

Er meinte daraufhin, dass nichts angekommen sei. Ich habe das Geld leider an die zuständige Bußgeldstelle gesendet, statt an den Obergerichtsvollzieher. Ach langes hin und her. Ich muss das jetzt irgendwie klären und dann komme ich auch wieder den SCHUFA Eintrag raus und bin die Last los. Hoffe ich zumindest.

Jedoch ist mein eigentliches Problem gerade: Was soll ich bitte jetzt ankreuzen? :D Ich hatte sonst NIE mit der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder sonst ähnlichem was am Hut.

Und denkt ihr, dass mein momentanes Problem ein Grund für den Ausstieg im Auswahlverfahren wäre? Ich mache mir da echt große Sorgen.

Wenn ihr weitere Fragen habt, fragt ruhig.

Danke für eure Hilfe Leute.

LG

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Beschlagnahme Mobiltelefon "Gefahr im Verzug" rechtens §201?

Liebe Community,

aus eigener Dummheit bin ich in eine blöde Situation geraten die gerade etwas unpassend zu meiner Situation ist. Ich bin in eine Verkehrskontrolle auf einem E-Scooter geraten, natürlich angetrunken, Blutentnahme wurde angeordnet etc.

Dass ich den Lappen wahrscheinlich einige Zeit abgeben muss, ist nicht mein Problem, da bin ich selbst Schuld.

Mein Problem ist, dass ich die Maßnahme auf dem Handy mitgezeichnet habe, woraufhin die Beamten mir das Teil aus den Händen gerissen haben, mit der Bgeründung "es bestehe Gefahr im Verzug, ich hätte mich §201 strafbar gemacht."

Das mag zwar stimmen, jedoch hätte man mich auch einfach bitten können, die Aufnahme zu löschen, oder meinetwegen können die eine Kopie des Handys anfertigen und es mir aushändigen. Ich kann ohne das Telefon nun keine Bankgeschäfte tätigen und ich stecke mitten in einem Umzug, wodurch ich Kaution und Miete nun nicht bezahlen kann.

Da es ja theoretisch als Tatmittel in Frage kommt, verstehe ich, dass man es beschlagnahmen KANN, aber das ist angesichts dieser Kleinigkeit absolut unverhältnismäßig. Diebstähle werden härter bestraft nach dem StGB.

Meine Frage nun: Wie bekomme ich es wieder und wie lange wird der Spaß nun dauern? Ich habe einen Anwalt bereits eingeschaltet, jedoch meinte er, dass bis zur Akteneinsicht nichts passieren kann, ist dem wirklich so?

Hat jemand schon selbst Erfahrungen machen dürfen bei solchen Beschlagnahmungen? Ich bin für jede Info dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

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