Blitzer Falschaussage zurückziehen?
Guten Abend,
Ich habe eine Frage und zwar:
A wurde außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt, da sich A noch in Probezeit befindet wurde sie überredet eine andere Person B als Fahrer bei dem Anhörungsbogen anzugeben. Jetzt fühlt sich A allerdings sehr schlecht weil er weiß das es eine Straftat ist und möchte diese Aussage zurückziehen bzw. Korrigieren. B hat die Aussage noch nicht bestätigt. Welche Folgen drohen A?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Das wird oft versucht, um PZM zu entgehen. Die sind nicht doof.
Wenn die Tempoüberschreitung im Bereich der Verwarnung liegt, ist das egal. Hauptsache, jemand bezahlt.
Wenn es Bußgeldbereich ist und laut Blitzerfoto PZM möglich sein könnten, wird durchaus mal ein Abgleich gemacht.
Da kommt man aber noch raus, indem man sagt, man habe sich geirrt. Sie haben dann ja ihren Sünder und Unternehmen nicht mehr viel.
Gruß S.
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Puh .... Sag mal, was läuft denn bei dir schief? Was kapierst du da denn jetzt nicht?
B wird jetzt befragt. B sagt "Nö, ich bin das nicht auf dem Foto." (Sieht man dann ja auch).
A wird dann Zuhause besucht und es wird ein Abgleich gemacht.
A sagt, bin ja doch ich. (Sieht man dann ja auch). Sagt, ich habe mich bei den ersten Angaben geirrt.
P fragt: Geirrt? Wie das?!
A sagt, dass auch B an diesem Tag mal das Auto hatte.
A nimmt das Bußgeld und ggf PZM.
Dann muss man abwarten. Hier kann niemand hellsehen.
Alles nur für den Fall eines BUSSGELDES! Wurde ja bisher nichtmal geklärt, wieviel du zu schnell warst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
A hat einen Straftat begangen - falsche Verdächtigung.
Die würde dann geahndet, natürlich mit mildernden Umständen wegen dem Geständnis.
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Okay Dankeschön, B hat bis jetzt (ein Monat nach der Angabe) keinen Brief erhalten. Macht das auch nochmal etwas aus? Wenn A die Aussage zurückzieht bevor der Brief bei B eingetroffen ist?
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Da muss man differenzieren. Es muss nicht zwingend strafbar sein.
Ist Person B Halter des Fahrzeugs und hat den Verstoß zugegeben um A zu schützen?
oder
Ist Person B nicht Halter des Fahrzeugs, sondern A hat selbstständig angegeben, dass Person B gefahren ist?
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Person B ist nicht Halter und A hat selbstständig angegeben das Person B gefahren ist
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Jetzt ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen! Eine Ehrlichkeits-Offensive führt nur zur unangenehmen Folgen.
Wenn B zahlt, wird die Bussgeldstelle da hoffentlich nicht weiter nachkarten. Falls doch: gute Nacht!
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Und wenn B noch gar keinen Brief erhalten hat wo er bestätigen muss das er gefahren ist?
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Solange es nicht vor Gericht ist, eigentlich nichts.
Vor Gericht gemachte Falschaussagen werden allerdings teuer.
Ansonsten natürlich das, was für die Tat selbst in der Führerscheinprobezeit möglich ist. Also Lappen weg ...
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Eine uneidliche Falschaussage kann auch vor anderen Institutionen, die zur Aufnahme von Zeugenaussagen bestellt sind, getätigt werden. Das muss nicht zwingend ein Richter oder ein Gericht sein.
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Habe ich auch nicht behauptet, aber erst ab Staatsanwalt wird es zu einer uneidlichen Falschaussage. die polizeilich aufgenommene Aussage kann jederzeit korrigiert, oder später beim Staatsanwalt straffrei etwas Anderes zu Protokoll gegeben werden. Aber ab dann zählt es.
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Was bedeutet PZM?