Hey Community,
ich habe einen Brief von der lieben Autobahnpolizei erhalten. Es hat sich anscheinend jemand über mich beschwert.
Delikt: Nötigung im Straßenverkehr gemäß §240 StGB
Titel des Schreibens ist Schriftliche Äußerung als Zeuge.
Ich solle mich nun dazu äußern.
Ich habe zu jenem Zeitpunkt das Fahrzeug nicht benutzt und möchte, so wie es auch im Brief steht, von meinem Zeugen- oder Auskfuntsverweigerungsrecht gebrauch machen.
Bin ich dann aus der Sache so raus und kann beruhigt mein Leben weiter führen oder muss ich damit rechnen, dass noch weitere "Verfahren" eingeleitet werden? Meines Erachtens nach sollte die Sache gegessen sein. Eure Erfahrung dürft ihr gerne teilen.
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