Was bedeutet der Paragraph 154 Abs. 1 StPO?

Hallo, ich hab meinen Ex wegen sehr viele Dingen angezeigt. Unter anderen hat er mir in Stuttgart am Hauptbahnhof die Nase gebrochen. (Laut Polizei Körperverletzung und Freiheitsberaubung, weil er mich auch auf den Boden drückte + jede Menge Zeugen konnten es bestätigen konnten). Zwei Monate später hat er mich geschlagen (Körperverletzung welche anscheinend nicht verfolgt wird) Und ca 1 1/2 Monate später vergewaltigt, einen Tag nach der Vernehmung wegen der Vergewaltigung ging er auf unser Baby, meine Großeltern und mich los im Auto als er und sah. Er hat das Baby aus den Armen meiner Oma reißen wollen und meinen Opa gewürgt und geschlagen. Alle trugen Verletzungen davon. Wir lagen auch eine Woche in der Kinderklinik. (Laut Polizei Schwere Körperverletzung) Er saß schonmal im Gefängnis wegen Sexueller Nötigung 1 Jahr und 3 Jahre auf Bewährung. Die Bewährung wurde verlängert weil er seine Ex Freundin geschlagen hat. Ich hätte vor 2 Monaten eine Verhandlung mit ihm wegen der gebrochenen Nase gehabt, aber leider keine Post mit der Ladung bekommen. Sollte das nicht eigentlich wiederholt werden und kann es sein, dass er dort seine Strafe bekommen hat? Wird beim Rest nicht mehr ermittelt? Und was heißt Strafe oder Maßregel? Nun weiß ich aber nicht wegen was dieser Brief vom Oberstaatsanwalt kam und was er bedeuten soll.

im Brief steht ganz genau:

in dem dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 14.9.2019 folgende Entscheidung getroffen: Von der Verfolgung wird gemäß Paragraph 154 Abs. 1 StPO abgesehen.

Gründe: Gegen den Beschuldigten wurde wegen einer anderen Tat eine Strafe ausgesprochen. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.

danke.

Recht, Anwalt, Strafverfahren
Bekommt mein Kumpel eine Strafe wegen nicht absichtlichen Tankbetrugs, hat folgendes bekommen, was soll er machen?
nicht absichtlicher Tankbetrug

Er hat vergessen nach dem tanken zu bezahlen, weil er sonst immer am Tankautomaten getankt hat und war nicht mehr gewohnt an der Tankstelle zu bezahlen.

Nach dem einhängen des Schlauches war er mit den Gedanken schon weiter, weil er sonst immer am Automaten tankte und fuhr weg, bekam eine Anzeige. Als er dann den Geldbeutel auf seinem Beifahrersitz sah, hat er es gemerkt, da dieser immer noch in gleicher Position lag, drehte sofort um und hat bezahlt und hat sich entschuldigt. Die Anzeige wurde von der Tankstelle aber schon gemacht.

Nun hat er von der Polizei ein Formular bekommen, wo er Stellung nehmen soll und mit kreuzchen

  1. Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafverfahren

einverstanden

 nicht einverstanden.

2.Bei einer Straftat: Ich bin mit einer Einstellung des Ermuttlungsverfahren gegen Auflagen und Weisungen gemäß § 153

 einverstanden

 nicht einverstanden

Wenn er bei 1. ankreuzt, dass er einverstanden ist, kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Wenn er bei 2. ankreuzt dass er gegen Auflagen und Weisungen einverstanden ist, muss er bezahlen.

Also was soll er machen?

Was soll er schreiben? Soll er genau das schreiben was oben steht, wie es war? Wie hoch die Auflagen und Weisungen sind steht hier ja nicht. Und was heisst Erledigung im Strafverfahren? Dann kommts doch zur Gerichtsverhandlung wenn er einverstanden ankreuzt - oder? Und wenn er nicht einverstanden ankreuzt was dann?

Polizei, Recht, Bußgeld, tanken, Gesetz, Anzeige, Strafe, Strafverfahren, Auto und Motorrad

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