Antragsschrift im vereinfachten Jugendverfahren?
Hallo,
mein kleiner Bruder und meine Eltern haben vom Amtsgericht Briefe erhalten mit den Titel „Antragsschrift im vereinfachten Jugendverfahren“, weil mein kleiner Bruder geklaut hat.
Ich bin überfordert und geschockt. Für jemand ohne Erfahrung: Das ist eine Anzeige? Ist die Anzeige vom Amt oder vom Opfer? Da steht nämlich noch drin „Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund Ihrer Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:…“, „Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage im vereinfachten Jugendverfahren gemäß… zu entscheiden“, Ganz am Ende steht der Name der ersten Staatsanwältin mit der Nennung der Position „Erste Staatsanwältin“ unter den Namen.
Danke vorab.
2 Antworten
Ich bin überfordert und geschockt.
Warum bist Du ? geschockt, wenn man Deinen jüngeren Bruder seitens der Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls anklagt?
Der Kleine hat geklaut und wird nun folgend von der Staatsanwalt zur Veranwortung gezogen ..... vereinfachtes Verfahren - es wird nicht zu einer Gerichtsverhandlung, bei der er persönlich erscheinen muss kommen, sondern es wird am "grünen" Tisch über die Anzahl der abzuleistenden Sozialstunden entschieden werden.
Da muss dein Bruder hin und am besten geht ein Elternteil mit.
Da werden wohl Sozialstunden fällig werden.
Aber da ist schon ein Termin mit einer Adresse darauf (Sitzungssaal). Hat das Amt die Anzeige gestellt und nicht das Opfer?
Geschockt, weil er auch immernoch mein Bruder ist :) Ich muss nicht er selber oder meiner Eltern um da mitzufühlen :D