Linksextremismus: Urteil gegen "Hammerbande" angemessen?

Das OLG Dresden hat heute die sogenannte "Hammerbande" als kriminelle Vereinigung eingestuft und alle vier Angeklagten wegen Mitgliedschaft in jener bzw. Unterstützung dieser schuldig gesprochen (siehe hier).

Die linksextreme Gruppe hat laut Urteil insgesamt 13 politische Gegner bei brutalen Überfällen mit Hämmern verletzt, zwei davon lebensgefährlich. Die Opfer erlitten Knochenbrüche und schwere Kopfverletzungen (siehe hier). Dem Vorsitzenden der NPD-Jugendorganisation hatte die Gruppe nicht nur gegen den Kopf geschlagen, sondern gezielt dessen Fußgelenke zertrümmert - wohl um ihm seinen Beruf als Fahrlehrer zu verunmöglichen (siehe hier).

Einem Leipziger Kanalarbeiter, der eine Mütze einer rechten Modemarke getragen hatte, musste nach dem Überfall auf ihn eine Metallplatte in den Kopf implantiert werden, die sein Jochbein fixiert (siehe hier). Er war gezwungen seinen Beruf aufzugeben, nimmt täglich Schmerzmittel und leidet seit dem Übergriff an einer Angststörung.

Die Bundesanwaltschaft hatte für die als Rädelsführerin geltende Lina E. eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert, für die Mitangeklagten Strafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren neun Monaten. Verhängt wurden letztlich folgende Strafen:

  • Lina E.: Fünf Jahre und drei Monat
  • Philipp M.: Drei Jahre und drei Monate
  • Lennart A.: Drei Jahre
  • Jannis R.: Zwei Jahre

Haltet Ihr das Urteil für angemessen?

Das Urteil ist zu mild. 73%
Das Urteil ist angemessen. 19%
Das Urteil ist zu hart. 8%
Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Gericht, Psychologie, Antifaschismus, Extremismus, Justiz, Kriminalität, Linksextremismus, Sachsen, Strafrecht, Verbrechen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafrecht