Sollte Stealthing härter bestraft werden?
Stealthing bedeutet, dass Menschen mit Penis (meist Männer) heimlich das Kondom abziehen und damit eine Straftat begehen.
Das OLG SH urteilte, dass das eine Straftat nach §177 (1) STGB ist.
Dementsprechend wird Stealthing mit maximal 5 Jahren Haft verurteilt.
Ich finde jedoch, dass die Straftat etwas härter Bestraft werden können sollte, weil es dadurch zu fürchterlichen Krankheiten oder ungewollten Schwangerschaften kommen kann. (Z.B HIV etc. )
Meine Frage:
Sollte Stealthing härter bestraft werden (oder sogar ein eigener Straftatsbestand)?
Wird das Kondom aus Machtgründen von Männern gezogen um den Partner/ die Partnerin zu dominieren?
12 Antworten
Ja unter bestimmten Umständen
Nein, nur weil es zu etwas kommen könnte, kann niemand bestraft werden - sonst würden wir alle uns täglich strafbar machen, es könnte ja zu allen möglichen Dingen kommen. Wenn allerdings tatsächlich etwas passiert, ist das ja durchaus eine zusätzliche Straftat.
Nein, nur weil es zu etwas kommen könnte, kann niemand bestraft werden
Aber sicher.
Dementsprechend wird Stealthing mit maximal 5 Jahren Haft verurteilt.
Ich finde das ausreichend.
Ich finde jedoch, dass die Straftat etwas härter Bestraft werden können sollte, weil es dadurch zu fürchterlichen Krankheiten oder ungewollten Schwangerschaften kommen kann. (Z.B HIV etc. )
In dem Fall wird das als Körperverletzung separat berücksichtigt.
Die Absicht ist dadurch gegeben, dass das durch die Täuschung bei der Nichtnutzung des Kondoms billigend in Kauf genommen wird.
Dementsprechend wird Stealthing mit maximal 5 Jahren Haft verurteilt.
Der Satz ist zwar falsch formuliert, aber ich halte einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren für angemessen.
Du vergisst, dass im Falle einer Infektion noch ganz andere Straftatbestände greifen können, wenn man von einer willentlichen und wissentlichen Ansteckung oder zumindest von einem Vorsatz im Rahmen des Dolus Eventualis ausgehen könnte... oder allenfalls von einer fahrlässigen Körperverletzung.
Sollte Stealthing härter bestraft werden (oder sogar ein eigener Straftatsbestand)?
Nein, warum auch? § 177 StGB und die Straftatbestände für Körperverletzung decken hier doch alles angemessen ab. Da braucht es keinen eigenen Straftatbestand, was ich nebenbei auch für ziemlich unsinnig halten würde, weil es keine Allgemeine Norm wäre, sondern sich auf einen zu spezifischen Fall beziehen würde.
Wird das Kondom aus Machtgründen von Männern gezogen um den Partner/ die Partnerin zu dominieren?
Das hat mit der rechtlichen Bewertung wenig zu tun und ist wohl von Fall zu Fall verschieden. In den meisten Fällen gehe ich aber eher davon aus, dass sie zwingend mit Kondom Geschlechtsverkehr haben wollte und er das Gefühl des Kondoms nicht mag oder sich einredet es nicht zu mögen.
Nein. Wenn daraus eine Infektion mit HIV entsteht, dann ist es nicht mehr nur "Stealthing" sondern dann heißt es wahrscheinlich auch schwere Körperverletzung. Und dann gibt's extra.
Naja die Person muss ja darüber Informiert sein, dass sie HIV hat. Das ist meistens aber nicht der Fall und somit auch nicht schwere Körperverletzung
Keine Ahnung, was das wäre. Und doch. Wenn du etwas machst, wobei du die Körperliche Unversehrtheit einer Person bewusst aufs Spiel setzt, dann kann der Tatbestand einer Körperverletzung auch erfüllt sein..aber ich bin kein Anwalt. Mach dir keine Gedanken um unsere Strafen ;) die passen schon.
Eine vorsätzliche Körperverletzung ist es dann nicht, eine fahrlässige Körperverletzung kommt dann aber in Betracht.
Auf das Wort fahrlässig bin ich nicht gekommen! Danke :)
Nur wenn die Person die andere Person absichtlich ansteckt.