Wenn eine Anzeige wegen Betruges abgelehnt wird, wird diese nach Ablehnung vermerkt?

Ich habe über Ebay privat einen Drucker verkauft. In meiner Artikelbeschreibung habe ich hingewiesen, dass bis auf Schwarz die Toner ausgetauscht wurde. Der Käufer hat sofort einen Fall über Ebay eröffnet, weil der Drucker kaum noch Schwarz druckte. Der Artikel würde erheblich der Beschreibung abweichen! Er wollte darauf den Kaufbetrag von 55,00 Euro erstattet haben.

Ich habe den Käufer darauf nochmals hingewiesen, dass der Käufer den schwarzenToner austauschen solle. Obwohl ich keine Probleme mit den Drucker hatte, habe ich den Käufer eine Teilrückerstattung von 10,00 Euro angeboten. Diese wurden vom Käufer auch angenommen und nach Erstattung (automatisch vom Pay Pal-Konto = Bezahlung über Pay Pal) wurde danach der Fall automatisch geschlossen.

Einige Zeit später mailte mir wieder der Käufer, dass der Drucker jetzt das Schwarz richtig druckt, aber nun der unbeschreibbare Bereich Weiß bliebe, und fragte was er tun könne. Darauf gab ich den Käufer gutgemeinte Ratschläge. Dies hat aber scheinbar den Käufer nicht gefallen.

Nachdem ich einige Zeit nichts vom Käufer hörte, schrieb er mir ganz erbost und droht, dass er Ende dieser Woche zur Anwälting geht und eine Anzeige wegen Betruges bei der der Polizei machen möchte.

  1. Sollte ich eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei bekommen, sollte ich eine Anzeige machen oder verweigern?

  2. Was passiert genau nach so einer Anzeige?

  3. Wird die Anzeige in meinen polizeilichen Führungszeugnis, o.ä. vermerkt?

  4. Was passiert, wenn die Anzeige fallen gelassen wird? Bleibt dann die Anzeige in meiner Akte, o.ä. vermerkt?

  5. Ist es sinnvoll danach eine Anzeige wegen falscher Nachrede und Verleugnung zu machen?

  6. Wie würde eine solche Anzeige ablaufen?

  7. Nutzt mir eine Anzeige wegen übler Nachrede und Verleugnung überhaupt was?

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Gefälschtes U-bahnticket gekauft - Strafanzeige!

Hallo,

um Geld zu sparen habe ich mir im Januar über Ebay Kleinanzeigen ein Monatsticket für die BVG (U-bahn in Berlin) gekauft, weil es nur 55 statt 78 € kostete. Als ich dann kontrolliert wurde, stellte sich heraus, dass es sich um eine Fälschung handelte und ich musste 40 € Strafe bezahlen. Außerdem gab es eine Strafanzeige und nun hat sich die Polizei gemeldet und möchte, dass ich mich schriftlich dazu äußere.

Meine Fragen sind nun:

  • Darf ich zugeben, dass ich das Ticket bei Ebay Kleinanzeigen gekauft habe oder macht man sich an sich schon strafbar dadurch, dass man es nicht bei der BVG kauft?

  • Was habe ich im schlimmsten Fall zu befürchten? Meint ihr, ich komme einfach so damit davon? Immerhin wurde ich selbst ja auch betrogen. Leider kann ich die Annonce bei Ebay Kleinanzeigen auch nicht mehr finden, da ich direkt die Handynummer angerufen habe und keine E-Mail geschrieben habe. Ich hätte also nur noch die Handynummer, um den Verkäufter zu identifizieren, aber ein Krimineller wechselt natürlich ständigt die Nummer.

  • Außerdem steht in dem Schreiben, dass ich bereits jetzt das Recht auf einen Verteidiger habe, bevor ich mich dazu äußere. Sollte ich davon Gebrauch machen? Und müsste ich den Verteidiger dann selbst bezahlen oder wie läuft das?

Ich habe natürlich die Hoffnung, dass ich straffrei davonkomme, weil ich das Ticket ja nicht selbst gefälscht habe und nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelte.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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