Hallo,

um Geld zu sparen habe ich mir im Januar über Ebay Kleinanzeigen ein Monatsticket für die BVG (U-bahn in Berlin) gekauft, weil es nur 55 statt 78 € kostete. Als ich dann kontrolliert wurde, stellte sich heraus, dass es sich um eine Fälschung handelte und ich musste 40 € Strafe bezahlen. Außerdem gab es eine Strafanzeige und nun hat sich die Polizei gemeldet und möchte, dass ich mich schriftlich dazu äußere.

Meine Fragen sind nun:

  • Darf ich zugeben, dass ich das Ticket bei Ebay Kleinanzeigen gekauft habe oder macht man sich an sich schon strafbar dadurch, dass man es nicht bei der BVG kauft?

  • Was habe ich im schlimmsten Fall zu befürchten? Meint ihr, ich komme einfach so damit davon? Immerhin wurde ich selbst ja auch betrogen. Leider kann ich die Annonce bei Ebay Kleinanzeigen auch nicht mehr finden, da ich direkt die Handynummer angerufen habe und keine E-Mail geschrieben habe. Ich hätte also nur noch die Handynummer, um den Verkäufter zu identifizieren, aber ein Krimineller wechselt natürlich ständigt die Nummer.

  • Außerdem steht in dem Schreiben, dass ich bereits jetzt das Recht auf einen Verteidiger habe, bevor ich mich dazu äußere. Sollte ich davon Gebrauch machen? Und müsste ich den Verteidiger dann selbst bezahlen oder wie läuft das?

Ich habe natürlich die Hoffnung, dass ich straffrei davonkomme, weil ich das Ticket ja nicht selbst gefälscht habe und nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelte.

Vielen Dank für eure Hilfe!