Was passiert bei einen Widerspruch gegen ein vorläufiges Zahlungsverbot?

Vor einen Monat wurde mein Konto ohne vorheriger Kenntnis durch ein Inkasso-Unternehmen bewirkt. Ich habe vorher weder ein Mahnschreiben der Inkassounternehmen noch einen gerichtlichen Mahnbescheid und/oder Vollstreckungsbescheid erhalten!

Ich öffne alle meine Briefe und ein gelber Brief wäre mir auf jeden Fall aufgefallen!!!

Nachdem ich nur noch 10,00 Euro trotz Guthaben abheben konnte, habe ich online pgesehen, dass eine Pfändung vorgemerkt wurde. Darauf habe ich mich an mein Kreditinstitut per Einschreiben gewendet und Informationen eingeholt. Als Antwort erhielt ich ein zurück datiertes Schreiben bzgl. der Pfändung. Tage danach noch ein zweites Scheiben mit Bezug auf mein Einschreiben per Rückschein. In der Zwischenzeit hatte ich nun einen Brief vom Amtsgericht mit einen vorläufigen Zahlungsverbot.

Darauf habe ich innerhalb der Frist beim Amtsgericht Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckungssache eingelegt, begründet und Kopie die meine Begründung belegen, beigefügt.

Unteranderem habe ich den Widerspruch damit begründung, dass ich keine Mahnbescheide erhalten haben und Fristen mir nicht gesetzt wurden. Damit wurden mir Rechtsmittel und Mittel zur Schadensregulierung nicht gegeben.

Was passiert nun? Es ist nun fast einen Monat her, dass mir das Schreiben vom Gericht zugestellt wurde. Ich habe bis heute keine Rückmeldung erhalten. Wie geht es weiter? Weiss jemand etwas dazu oder hat sogar Rechtswissen bzgl. den Sachverhalt?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte!

Recht, Inkasso, Kontopfändung, Strafrecht, Zwangsvollstreckung
Macheten & Beile in der Öffentlichkeit führen?

Hi!
Da ich als Kind öfters gern mit Freunden im Wald war, und mich seit
längerem für's Bushcraften interessiere, habe ich vor kurzem wieder
angefangen mich öfter nach draußen in die Natur zu begeben. Nun
da ich gelernt habe wieviel Spaß es tatsächlich macht (Und was für
ein Workout das ist), selber zu bushcraften wollte ich es, anstatt nur
mal ein Feuerchen zu machen, ein paar Stöcke anzuschnitzen, oder
einfach etwas zu wandern, etwas ernster angehen.

Ergo, will ich mir einiges an Equipment zulegen, was ein Bushcrafter
so gebrauchen könnte. Feuerstahl, Camping Geschirr, ein richtiger
50L Rucksack, Kompass, Erste Hilfe Kit, etc. Aber eben auch ein
paar Werkzeuge.

Nun hab ich zwar gelesen, dass, wenn man es für Garten-Arbeit
verwendet / Es zum Ort der Benutzung bringt, es voll-kommen ok
ist. Allerdings ist der Wald ja nicht gerade mein Garten, und am
liebsten würde ich mein Beil außen am Daypack, und die Machete
am Gürtel tragen. Gesehen wird beides also. Und da kann ich mir
vorstellen, dass die ein oder andere besorgte Frau, oder älteres
Ehepaar etwas Angst bekommen kann wenn ein 18 Jähriger
mit einer Machete in der Hand im Wald rumrennt, und evtl. die
Polizei ruft. Auch wenn die Meisten Menschen wohl kein Problem
haben werden, möchte ich wissen:

Ist es ok wenn ich leicht sichtbar damit in der Öffentlichkeit rumlaufe?

Was kann mir drohen, wenn jemand die Polizei ruft?

Ich gehe davon aus, dass, auch wenn es evtl. verboten ist, ein Polizist
es verstehen wird wenn ich ihm erzähle, was Bushcraften ist, und keine
Anzeige erstattet. Dennoch wüsste ich gern, wie die Rechtslage da ist.

Vielen Dank,
Sincerely, Nekro.

Rechte, Strafrecht, Bushcrafting

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