Ist allein das planen, eine Bankraubes strafbar?

Natürlich gehen wir jetzt Alle davon aus das folgende Geschichte frei erfunden ist^^

Hallo, ich hab n Kumpel der hat Maschinenbau und Physik studiert, auch so ist er ein ziemlich heller Kopf.

Er hat allerdings ein seltsames Hobby und ich mach mir darüber Sorgen.

Sein Hobby ist, Banküberfälle zu planen aber er hat gesagt er würde es niemals ausführen.

Und jetzt kommt's. Ich war letztens wieder bei Ihm und wir haben in der Küche ein Bier getrunken und wollten ein Fußballspiel im TV schauen. Wir kamen dann aus Zufall wieder auf sein Hobby und er sagt mit einem Grinsen "Ich hab ein neues Projekt, ich planen wieder ein neue Raubzug" darauf lachte er laut. Ich hab vorher noch nie gesehen wie oder was er da genau macht. Ich wurde neugierig... Schließlich gingen wir in sein Keller und er zeigte mir was und wie er da so Überfälle plant. Ich traute meinen Augen und Ohren nicht! Der hat bereits für 4 Banken ein kompletten plan ausgearbeitet, wie man die 100% sicher ausrauben kann.

Er hat von Allen Banken den exakten Bauplan in DIN A0 ausgehängt. Zudem hat er die Banken in Modelgröße exakt nachgebaut. Der hat sogar von Jedem Bankmitarbeiter den Lebenslauf, die Krankenakte, Foto, Hobbys, Gewonheiten + Charakter Eigenschaften genauestens dokumentiert. Tresor Pläne auch. Pläne von Ampelschaltungen im Umkreis. Das ist nur ein kleiner Auszug von dem was er noch alles hat. Hab ein so n Ausführungsplan von ihm genauer angeschaut und erklären lassen und bin absolut davon überzeugt das es funktionieren würde.

Er sagte am Ende der Besichtigung "Nur ein Hobby und nicht mehr", ich sagte zu ihm "Du bist krank" und lachte Laut.

Macht er sich dabei strafbar und ich vielleicht auch weil ich jetzt davon bescheid weis?

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Aufforderung zur Rechtfertigung - Alkohol am Steuer

Hey Leute,

also; vor ca. 2 Monaten war ich mit meiner Freundin in einem Lokal (wir haben nur alkoholfrei getrunken!), um ca 01:00 Uhr in der Nacht fuhren wir zu ihr nach Hause und haben uns dort betrunken. Um ungefähr halb 11 Morgens klingelte die Polizei bei uns - die Nachbarin meiner Freundin hat mich angezeigt weil sie vermutete dass ich mit meinem Auto, ihr Auto gerammt und dabei ihren Spiegel heruntergerissen habe (Sie hatte diese Vermutung, da der Außenspiegel meines Autos auch kaputt ist - das Auto habe ich jedoch schon so gekauft). Der Polizist lies mich in den Alkomat blasen und ich hatte noch 0,33, ich habe ihm erklärt wann ich was getrunken hatte. So, da ging es dann einige Tage um die Spiegelgeschichte, oft zur Polizei und zur Bezirkshauptmannschaft blablabla, im Endeffekt hat der Vorbesitzer mir dann bestätigen müssen dass ich das Auto schon so gekauft habe. Nun dachte ich dass dies alles ein Ende hätte. Jedoch bekam ich gestern (2 MONATE NACH DIESEM VORFALL!) wieder einen Brief von der BH - "Aufforderung zur Rechtfertigung" - nun wird mir vorgeworfen ich wäre an diesem Tag betrunken von diesem Lokal zu meiner Freundin gefahren.

Jetzt zur Frage: Geht das mit richtigen Dingen vor sich? Dürfen die mich wegen einer Vermutung bestrafen? Ich habe doch erst in der Früh den Test gemacht und die können ja nicht beurteilen dass ich schon in diesem Lokal betrunken war? Oder wird dass für mich gut ausgehen?

Danke!

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