Hallo ich bin am überlegen ob ich der Staatsanwaltschaft einen Hinweis geben soll.Ich weiss das eine minderjährige Person drogen verkauft und diese auch an minderjährige Person verkauft ich weiss auch noch das diese Person verbotene Waffen hat und ich weiss auch noch dass diese Person andere leute bedroht und nötigt.Wenn ich jetzt der Staatsanwaltschaft einen Hinweis gebe wird diesem Dann auch sicher nachgegangen ? und kann ich verlangen das mein Name nicht genannt wird ? mit welcher strafe hat die person zu rechnen (ist schon vorbestraft wegen drogen delikten) ?
Staatsanwaltschaft einen Hinweis geben
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Strafrecht
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