Unbewusst mit Falschgeld bezahlt?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe hier hilfreiche Tipps zu bekommen. Ich habe Anfang März 2017, auf eine Reise in Berlin, mit einen falschen 100€ Schein bezahlt. Natürlich war mir nicht bewusst dass der Schein falsch war. Die Kassieren hat die Polizei gerufen und diese hat erstmal den 100er beschlagnahmt und meine Personalien aufgenommen. Jetzt habe ich von der Polizei eine Vorladung bekommen damit ich dazu eine Aussage mache. Es gibt also ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Inverkehrbringung von Falschgeld. Also obwohl ich das Opfer bzw. der Geschädigte bin (die 100€ sind weg) werde ich jetzt als Täter dargestellt. Frage: wer ist eigentlich in der Beweispflicht? Muss ich nachweisen dass ich unbewusst mit Falschgeld bezahlt habe oder muss die Polizei mir nachweisen dass ich es bewusst gemacht habe? Droht mir eine Strafe? Ist es ratsam einen Rechtsanwalt einzuschalten? Die Kosten müsste ich übrigens selber tragen, trotz Rechtsschutzversicherung, er war nämlich eine Handlung mit Vorsatz (behauptet die Versicherung). Macht es überhaupt Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten in meinen Wohnort (Köln) wenn die „Tat“ in Berlin stattgefunden hat? dann müssten im Falle einer Gerichtsverhandlung dieser nach Berlin reisen (unbezahlbar). Übrigens kann ich mich nicht erinnern vorher ich das Geld habe, entweder aus den Geldautomaten oder er waren Geldgeschenke die meine Kinder an Weihnachten von deren Omas bekommen haben. Wer kennt sich mit der Gesetzgebung in diesem Fall aus? Wer kann mir Tipps für die weitere Vorgehensweise geben?

Danke in Voraus.

Falschgeld, Strafrecht, Beweispflicht
Strafanzeige wegen Stinkefingergeste und Eintrag ins Führungszeugnis?

Hallo,

mir ist heute eine ganz doofe Situation passiert. Ich hab ein neues Fahrrad getestet und fuhr durch eine Ortschaft - 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung - auf der Straße aber ganz am Rand weil ich ja als Erwachsener nicht auf den Gehweg darf sofern ich das Rad nicht schiebe. 

Ich bekam ein Problem mit meiner Gangschaltung beim Runterschalten und musste dementsprechend anhalten weil die Kraftübertragung der Pedale nicht mehr funktionierte richtig.

Hinter mir fuhr ein Auto, was aber nicht den Mindestabstand halbe Tacholänge (in dem Fall hätte es ca. 10 - 15 Meter sein müssen da ich eine Geschwindigkeit von 20 km/h hatte) einhielt und ganz dicht hinter mir hing.

Ich musste also unerwartet anhalten sodass das Auto hinter mir weil es so dicht draufhing, ebenfalls scharf bremsen musste und nach links auslenkte. Darauf hat das Auto mich mit einem Hupkonzert scharf überholt, es lief laute Musik und ich wurde aus dem offenen Fenster von einem älteren Herrn beschimpft - kann aber nicht mehr sagen was es war. Im Affekt zeigte ich ihm dann den Stinkefinger. Er hielt 15 Meter vor mir an, fuhr dann aber doch weiter.

Zu dieser Geste stehe ich und weiß dass es ein absoluter Fehler war. Kann das eine Anzeige nach sich ziehen wenn er ein Bild von mir gemacht hätte, in der Zeit wo er angehalten hat?

Es gab eine Zeugin im Garten am Straßenrand eines Hauses, ich weiß aber nicht was die mitbekommen hat. Alles ging so schnell.

Ich bin selbst Student und kaum ohne Einkommen d.h. an Tagessätzen gibt es bei mir nix zu holen. Findet sowas einen Eintrag im Führungszeugnis? Ich bin niemals in meinem Leben auffällig gewesen und habe noch nie eine Strafanzeige oder ein Verfahren gehabt.

Über eure Hilfe wäre ich echt dankbar.

Auto, Fahrrad, Verkehrsrecht, Anzeige, Führungszeugnis, haftstrafe, Strafrecht, Straßenverkehr, Ortschaft

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