Hundebiss Ordnungsamt?

Hallo ich versuche das hier so kurz wie möglich zu halten . Folgende Situation : Meine Freundin und Ich haben vor knapp 2 Jahren eine Rhodesian Ridgeback Mix Hünding aus dem TH Adoptiert (2Jahre TH und vorher 5 Jahre schlechte Haltung). Ich bin als Besitzer eingetragen . Letzten Sonntag 5.3 ist meine Freundin mit unserem Hund und einer Freundin zum normalen Sonntagsspaziergang gegangen , nach knapp 1 Stunde kam sie hoch und meinte Chila hat jemanden gebissen der Mann steht unten , bin dann also mit runter um die Situation erstmal zu analysieren. Es kam rauß das sie an der Stasse stand ca 10meter breit , der Mann von hinten sich direkt neben sie gestellt hat mit einer Essenstüte in der Hand und diese direkt vor unserem Hund gehalten hat , Chila hat versucht nach der Tüte zu schnappen worauf der Mann sie nach oben gehalten hat , sie sprang hoch schnappte erneut nach dem Essen und riss dabei nen Stück aus dem Ärmel der Jacke rauß.(Kurze Leine+Halti also wirklich direkt vor die Nase gehalten) Der Mann war ausser sich , Ich versuchte zu schlichten und Ihm zu erklären wir haben eine Haftpflicht und das wir für jede art von Schaden aufkommen werden. Heute kam ein Brief vom Ordnungsamt , mein Hund wäre gefährlich müsse jetzt Maulkorb tragen kurze Leine ect Wesenstest Sachkunde, Aufgrund der Behauptung das unser Hund aus reiner aggression und ohne Anzeichen gebissen haben soll. Meine erste Frage ist , was wird noch auf mich zukommen. die zweite ist wieso verhängt man einfach solche sachen ohne überhaupt eine Anhörung unsererseits gemacht zu haben. Tut mir leid für die Schreibfehler aber ich bin echt fertig , die kleine hat viel durch wir versuchen wirklich alles um ihr ein halbwegs normales Leben zu geben , und die tatsachen die er geschildert hat stimmen einfach so nicht ....

grüße Kevin

Hund, Strafrecht
Rechtliche frage im Bezug auf BtMG?

Hallo

Bevor ich zu meinen fragen komme erst zu meiner aktuellen Lage. Ich bin am 5.2. dieses Jahr 18 geworden und habe vor meiner Volljährigkeit Cannabis aus dem Internet(DarkNet) bezogen. Nur in relativ kleinen mengen (2-5g). Bei diesen öfteren Käufen ist einmal ein Brief mit dem beinhalteten Cannabis nicht angekommen (5g). Nun ist eine Vorladung am 26.03 eingetroffen die eine Ermittlung gegen mich meldet und zwar wegen Verstoß mit Cannabis einschließlich Zubereitungen am 07.07.2016(stand so im Brief). Was auch ungefähr zu der zeit des verschwundenen Briefes passen könnte. Ehrlich gesagt bin ich fester Überzeugung das es sich darum handelt, da ich sonstig noch nie Probleme mit der Polizei hatte. Als Anmerkung ist die Vorladung schon vergangen da ich am 25.03 in den urlaub gefahren bin und bis zum 05.03 nicht im land war. Die Vorladung aber am 2.3 und alternativ am 3.3 stat gefunden hatte. Ich aber mich nicht mal abmelden konnte da der Brief laut stempel erst am 26 ausgeliefert wurde, also ich ihn erst nach meinem Urlaub einsehen konnte.

Nun meine fragen:

  1. Eine Vorladung auch im beschuldigten Fall ist kein zwang oder? Da ich ja best möglich aus der Sache raus kommen will möchte ich natürlich nicht gestehen. Aber auch keine Falschaussage liefern.

  2. Was ist weiterhin für mich zu erwarten. Kann ich im Grunde erwarten das das verfahren eingestellt wir oder würde meine fehlende aussage erst gar zu einem verfahren führen.

  3. Ist es vielleicht ein guter weg hierbei einen anwalt einzuschalten? Oder habt ihr irgend welche Ideen oder tips für mich die ich beachten sollte.

  4. Da ich zum Zeitpunkt der tat ich ja noch keine 18 war, nach welchem Kriterien wir in falle einer Rechtsprechung entschieden.

LG PlanetWalker

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Anwalt, Rechte, Cannabis, Strafrecht

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