Wann ist es Urkundenfälschung?

Hallo,

das ich überhaupt über diese Frage nachdenken muss, finde ich schon hart. Damit es hier keine Missverständnisse gibt: Da mein jetziger Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat, muss ich aus meiner aktuellen Wohnung raus. Zeit hab ich noch bis Anfang März. Wissen tu ich das natürlich schon länger, problematisch wurde nur: ich bin zwischenzeitlich Arbeitslos geworden, weswegen mir niemand eine Wohnung vermieten möchte (mir wurde auch oft genug klar gesagt; Wir möchten keine Arbeitslosen in unserem Haus). Der kleine Lichtblick ist nun wieder da, Mitte Februar hab ich wieder eine Festanstellung. Das reicht aber trotzdem nicht, denn es gibt ja eine Probezeit, für die Vermieter also fraglich ob ich die Wohnung in Zukunft bezahlen können werde.

Aber wie schon gesagt: Ich habe nur noch einen Monat, ansonsten bin ich wahrscheinlich obdachlos. Soweit will ich es nicht kommen lassen. Da es immer nur an den Gehaltsnachweisen mangelt (meine Schufa ist Tadellos und auch die Mietsicherheit könnte ich ohne Probleme zahlen), hab ich mir nun überlegt: Gehaltsabrechnungen selber zu drucken, von einer fiktiven Firma, ohne Unterschrift/Stempel oder dergleichen. Ich will mich aber auch nicht Strafbar machen, die Frage ist also: Wie wäre sowas zu bewerten? Wenn es kein echtes Unternehmen ist, keine Unterschirft sondern lediglich ein Zettel auf dem quasi steht "Gehalt X€, Monat Y"? Gilt das bereits als Urkundenfälschung?

Recht, Strafrecht
Versuchter Raub auf Tankstelle, welche Konsequenzen?

Hallo zusammen. Ich habe ein Problem... Mein Freund (17) wurde gestern morgen festgenommen weil er und 2 seiner Freunde eine Tankstelle überfallen wollten. Er wurde gestern morgen dann von 2 Polizisten festgenommen und nach Prenzlau gebracht. Die 3 haben zwar nichts erbeutet aber mein Freund hat den Tankwart mit einer Gaspistole bedroht und seine 2 Kumpels standen nur hinter ihm, also ist er in meinen Augen der Haupttäter weil er die Waffe hatte,ganz vorne stand und den Tankwart bedroht hat. Meine Fragen wären jetzt, was das für ihn für Konsequenzen hat? Mein Freund ist 17 Jahre alt und hat schon einige Vorstrafen und musste damals auch schon Sozialstunden abarbeiten weil er in einen Trödelladen eingebrochen ist. Das habe jetzt nur mit dazu geschrieben falls das eine Rolle spielen sollte und Auswirkungen auf die Strafe Hat, die er jetzt wegen den versuchten Raub bekommt. Naja ... meine Fragen: 1. Muss er jetzt bis zur Gerichtsverhandlung in U-Haft bleiben? Oder kann er heute vielleicht sogar wieder nach Hause? (Der Staatsanwalt kommt heute zu ihm nach Prenzlau und soll darüber eine Entscheidung treffen was jetzt mit ihm passieren soll.) 2. Wenn die Verurteilung Ist, bekommt er dann mit Sicherheit eine Haftstrafe oder könnte er noch mal mit Bewährung davon kommen? 3. Falls er eine Haftstrafe bekommt, wie viele Monate/Jahre würde er dann ungefähr bekommen? (Mit 17 Jahren gilt doch auch noch das Jugendstrafrecht oder?)

So... das waren meine Fragen und ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antworten. Am wichtigsten ist im Moment für mich ob er überhaupt noch mal nach Hause kommt oder direkt in U-Haft bleiben muss... :( Wir haben nämlich einen 3 Monate alten Sohn zusammen! -.-

Bis dann meine lieben! :)

Recht, Gesetz, Strafrecht
Was gilt, Krankheitstag oder Feiertag?

Hallo, zuerst möchte ich gerne sagen das ich bitte nur qualifizierte Antworten lesen möchte. Ich brauche keine Tipps wie "frag doch am besten deinen Anwalt...", oder "ich glaube mal gehört zu haben...". DANKE !

Also es ist so, bei uns in BW ist der 05.05.2016 ein gesetzlicher Feiertag gewesen und somit wie ein bezahlter Urlaubstag zu sehen. In der Woche vom 02.05 - 06.05.2016 habe ich ein Krankmeldung im Betrieb abgegeben.

Nun zum Jahreswechsel haben wir unser Weihnachtsgeld bekommen, das mit mehreren Faktoren sehr kompliziert berechnet wird. Einer dieser Faktoren sind die Krankheitstage die im selbigen Jahr angefallen sind, mehr Krankheitstage = weniger Weihnachtsgeld !!

Also habe ich im Personalbüro vorsichtig angefragt und darauf hingewiesen das der besagte Tag ein Feiertag ist, und man dies doch bitte nochmal prüfen soll. Daraufhin kam folgende Antwort: Wir haben eine Krankmeldung vorliegen vom 02.05.2016 bis zum 06.05.2016. Diese Zeit darf nicht unterbrochen werden! Der 05.05.2016 kann deshalb nicht als Feiertag abgerechnet werden, sondern ist ebenfalls ein Krankheitstag. Das ist nach dem Sozialversicherungsrecht so und die Abrechnung hat somit ihre Gültigkeit.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich im Recht bin, oder ob das hier mal wieder ein klassischer Fall von "erzählen wir dem Mitarbeiter irgendwas, er hat davon eh keine Ahnung" ist.

LG proto

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsplatz, Anwalt, Arbeitsrecht, Rechte, Gesetz, Soziales, Strafrecht

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