Werte Community,

folgender Fall:

Bei Person A wurde vor 3 Wochen eine Durchsuchung der Räumlichkeiten durch die Polizei veranlasst.

Tatvorwurf: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Die Durchsuchung verlief absolut ergebnislos, da Person A nichts mit dem Tatvorwurf zu tun hat.

Wie kamen die Ermittler nun auf Person A? Die angeblichen Bestellungen wurden über den Anschluss getätigt, der auf den Namen von Person A läuft.

Auf dem Beschluss wurde ein Tatzeitraum angegeben. Zum angegebenen Datum wohnten allerdings mehrere Personen an dieser Adresse (insg. 3; WG) und alle nutzten die gleiche Internetverbindung. Person B und C sind jedoch mittlerweile verzogen, wissen über den Vorfall aber bescheid. Person C hat unter den Beteiligten bereits ein Geständnis abgelegt, fürchtet jedoch weitere Konsequenzen.

Da die Auswertung der Daten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis führen, ist eine Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich. Die vorgeworfene Menge ist geradezu lächerlich (Wert unter 100€); Selbstmedikation; Angstpatient. Kein BTM!

Wie sollte man sich am besten verhalten?

Gruß