Ich wurde in einem Testament mit einem Vermächtnis bedacht. Die im Testament bedachten Erben haben das Erbe angenommen und nun die Verpflichtung, das bzw. die Vermächtnisse zu erfüllen. Ich habe meinen Anspruch auf das Vermächtnis per Einschreiben an die Erben angemeldet. Neben mir gibt es weitere Vermächtnisnehmer und es ist im Testament genau geregelt, wer welchen prozentualen Anteil vom Geldvermögen erhält. Das Testament beschreibt auch eindeutig das Geldvermögen, es gibt eine detallierte Aufstellung des Vermögens inkl. der dazugehörigen Konten und das Geld ist auch vorhanden. Kurz: Alles ist zweifelsfrei geregelt. Andere Vermächtnisnehmer haben ihren Anteil bereits erhalten, aber ich erhalte meinen Anteil nun seit mehreren Wochen nicht und es wird auch nicht auf meine nun drei Schreiben (die beiden letzten mit Fristsetzung) reagiert. Natürlich kann ich mir nun einen Anwalt nehmen, der dann nach erneuten Schreiben ggfls. den Weg der Zivilklage einschlägt, jedoch möchte ich mir die Kosten hierfür sparen und sehe es aufgrund der klaren Lage auch nicht ein....

Aus meiner Sicht ist das Vorgehen der Erben eine Unterschlagung, unrechtmäßig meinen Vermächtnisanteil einzubehalten.

Nun meine Frage: Wäre es daher möglich eine Strafanzeige wg. Unterschlagung zu stellen, um auf diesem Weg den nötigen "Druck" zu erzeugen??

Mir ist schon klar, dass ich damit noch nicht das Geld aus dem Vermächtnis erhalte (da müsste ich eine Zivilklage anstoßen), aber wenn gegen die Erben wegen einem berechtigtem Verfahren ermittelt wird wäre jeder gut beraten, schnell seiner Verpflichtung als Erbe nach zu kommen, so meine Theorie...

Vielen Dank im Voraus!