"Versuchter Ladendiebstahl während der Ausbildung. welche Strafe?

Hallo ihr Lieben und frohes Fest!

Ich habe eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel in einem Schuhgeschäft angefangen. Am Donnerstagabend nach Ladenschluss wollte ich wie gewohnt nach Hause gehen und habe dabei vergessen, dass ich mir zwei paar Schuhe in das Treppenhaus des Ladens gestellt habe, da ich fragen wollte ob ich mir diese Ausleihen darf... (das geht normalerweise). Dadurch das ich durch das Treppenhaus zum Ausgang gelange, fiel mir dann wieder ein, dass ich noch zwei Paar Schuhe dort stehen hatte. Meine Hände waren allerdings voll bepackt, sodass ich die zwei Schuhe in meine Tüte steckte um damit wieder in den Laden zurück zu kehren und nachzufragen ob ich sie mir nun ausleihen dürfte. Komischerweise kam genau zu diesem Moment meine Ausbilderin das Treppenhaus von der Herrenabteilung runter (was sie sonst nie macht) und fing mich ab. Sie forderte mich auf in den Laden mitzukommen und die Tüte zu öffnen, dies habe ich natürlich ohne Widerwillen getan. Plötzlich hieß es das ich die zwei Paar Schuhe klauen wollte, was natürlich nicht der Fall war! Man hat mir keinen glauben geschenkt und den Bezirksleiter umgehend informiert. Ergo: Die Polizei wurde gerufen, ich habe nun eine Anzeige wegen Ladendiebstahl am Hals und bin natürlich fristlos gekündigt und das alles obwohl ich nichts böses vor hatte!!! Ich habe nun zwei Fragen. die 1. Ich war ja noch nicht auf dem Geschäft draußen.. Müsste es dann nicht eigentlich "Versuchter Ladendiebstahl" heißen, statt "Ladendiebstahl"? Und die 2. Welche Strafe könnte mich erwarten, wenn man mir nach wie vor keinen Glauben schenkt? Ich bin nicht vorbestraft, meine Polizeiliche Akte ist also unbeschriftet!

Danke im Voraus! :)

Polizei, Ausbildung, Recht, Diebstahl, Ladendiebstahl, Strafrecht
Auf Betrugsmasche/Geldwäsche reingefallen, was soll ich tun?

Hallo, ich sitze glaube ich ziemlich knietief in der Klemme

ich habe gutgläubig wie ich bin (jung und dumm mit 19..) mich auf einen "Nebenjob" einlassen wollen.

Im Internet werden auf diversen Foren sogenannte "Exchange"-Dienstleistungen angeboten, diese bieten beispielsweise ein wechsel von PayPal zu Skrill an (gegen eine festgelegte Gebühr).

Jemand hat sich als seriöser Geschäftsmann ausgegeben, welcher seiner arbeit als "Exchange-Dienstleister" nichtmehr im vollen Umfang nachkommen kann, daher sucht er quasi mitarbeiter die Geld empfangen, Provision abziehen und das restliche Geld in Form von Bitcoins an ihn weiterleiten sollen. So weit so gut. Was ich nicht wusste, dass die Beträge sich auf mehrere 100€ belaufen!

Also hatten wir das Gespräch gestartet... ich fragte mich wo die Risiken sind, hab ihn das dann auch gefragt. Er sagte klipp und klar: Es gibt kein Risiko für mich, da ich das Geld zuerst zugesandt bekomme und ich ja dann nur weiterleiten muss!

So naiv wie ich bin, hab ich das ganze geglaubt.

Dann kam nach guten 1,5 Wochen die erste Zahlung... 359,90€... Habe ihm das Bestätigt.. Ich habe die Zahlung weitergeleitet (341,91€ wegen den -5% Provision).

Danach bekam ich auch die ersten Zweifel.. 359,90? Wieso so ein unrunder Betrag? Das klingt irgendwie danach als ob ein Produkt zu diesem Preis verkauft worden wäre..

Also habe ihn darauf angesprochen, die Antwort von ihm war sehr verständnisvoll und wieder beruhigend.. Das sei aufgrund der Abzüge der Gebühren seinerseits.

Ich habe das einfach mal geglaubt.. Naivität lässt Grüßen .. ich dummerchen..

Also gut.. alles problemlos!

Die zweite Zahlung kam dann am Samstag... 1600€ ... BUMM... Ich hab mich schon halb gefreut 80€ zu verdienen, las ich den Verwendungszweck der Überweißung: eBay! Omega Speedmaster.

Also fragte ich Google was das sein soll? Es stellte sich heraus, dass das sehr teure Uhren sind. Aha! Also Geld wird NICHT WEITERGELEITET! (Ausserdem kam das Geld mit einem NL IBAN an, was mich zusätzlich stutzig gemacht hatte!)

Ich habe ihn dann erneut darauf angesprochen.. er meinte das sei von Steuerlichem Vorteil, das über eBay laufen zu lassen... Das ist natürlich Schwachsinn! Ich habe gesagt, dass ich die Zahlung zurückbuchen will, was er akzeptiert hat (was mich Überrascht hat!)

So nun.. ich habe die 1600€ noch nicht zurückgebucht, da ich vermutlich ersteinmal das Gespräch mit der Anwältin suche! Diese hat mir einen Termin für Dienstag nach der Arbeit angeboten.

Was soll ich jetzt tun?

Ich mutmaße, der , der mir die Zahlungen beauftragt hat, ist ein Betrüger via eBay.. entweder er verkauft Ware, die niemals ankommt oder ist die Ware über Kreditkartenbetrug erworben! (Meine meinung)

Soll ich die 1600€ zurückschicken?

Was passiert mit den 359,90€ ? Werde ich auf denen Sitzen bleiben? Was allerdings erträglicher wäre als ein Gerichtsverfahren, da ich aktuell kurz vor dem Abschluss meiner Berufsausbildung stehe und dies meine eventuelle übernahme gefährden könnte

Betrug, Polizei, Kreditkartenbetrug, Strafrecht, Bitcoin
Btmg Anzeige, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellung und Anwalt zu teuer, was nun?

Ich habe hier einige Fragen bezüglich einer Anzeige die ich nach einem Durchsuchungsbeschluss erhalten habe. Jedoch beruhte dieser Durchsuchungsbeschluss auf reinen "Vermutungen" & der falsch Aussage einer weiteren Person die nur Ihre eigene Haut retten wollte. Kurz zum Hergang: letzten Freitag um 6:00 Uhr morgens wurde ich aus dem Bett gerissen weil an meine Tür geklopft wurde... Ich stand auf & wollte mir noch etwas anziehen jedoch drängte die Stimme der Polizeibeamtin penetrant die Tür zu öffnen. Ich öffnete & draußen stand Sie mit 4-5 Weiteren Beamten (alle samt Männer). Ich sagte dass ich mir wenigstens noch etwas anziehen möchte mehrfach jedoch wurde unaufhörlich weiter gedrängt (Ich konnte mir gerade noch so ein Hemd überziehen das gerade in greifbarer Nähe lag, jedoch keine Hose, sodass ich dann in Tanga da stand -_-) Meine erste Frage wäre also ob man das nicht als Belästigung (Gaffen /Spannen) sehen kann (denn das war es meiner Meinung nach), da ja auf den Einlass bestanden wurde obwohl mehrfach darauf hingewiesen wurde dass man sich kurz bedecken möchte ! schließlich waren da fast nur Männer ! Ok weiter im Subtext: Der Durchsuchungsbeschluss beruhte wohl rein auf der Aussage eines ehemalig Bekannten bei dem ich ein paar mal (nur für Eigengebrauch) eingekauft hatte... jedoch wurde mir auf dem Durchsuchungsbeschluss die Helerei unterstellt... was keinen falls und zu keiner Zeit stimmte, da ich Mariuhana ausschließlich zum Eigengebrauch anstatt pharmazeutischer Antidepressiva verwende (da diese bei mir keine oder nur Gegenteilige Wirkungen zeigen)... Die Datumsangaben, waren ebenso wie die Mengen und Preisangaben völlig absurd & aus der Luft gegriffen & beruhten offensichtlich nur auf Aussagen dieses Bekannten. Bei mir wurden zwar auch eine gute Menge an Tütchen und eine Feinwaage gefunden, jedoch hatte ich mir die Tütchen für andere Zwecke (bastelperlen, Anhänger u.ä. Kleinteile) gekauft. Die feinwaage besitze ich rein für den Eigengebrauch da man als Mädchen nur zu gern über den Tisch gezogen wird. Außerdem wurde in meinem alten Schmuckkoffer noch etwas MDMA (max. 0,2-0,3) gefunden das wohl noch von meinem Ex-Freund stammte der es wohl dort versteckt hatte. Der Koffer wurde fast nie von mir geöffnet sodass ich nicht wusste, dass sich überhaupt Chemie in meiner Wohnung befand. Angaben zu seiner Person werde ich bei der Aussage nicht machen.

  • Wie lange kann Gefahr im Verzug Rückwirkend angewandt werden? da es allein schon über ein ganzes Jahr her ist dass ich bei besagtem Bekannten eingekauft hatte.

  • Kann mir die Helerei wirklich ohne handfeste Beweise wie z.B. direkte Aufzeichnungen, große Mengen Bargeld oder eben Helerware angehängt werden ? Schlißlich wurde bei mir nur eine Kleinstmenge (Eigengebrauch) gefunden. Die ganzen Zylo-Tütchen sind legal erlaubt & beweisen noch lange nicht den Verkauf solcher Waren.

  • Mit welchen Konsequenzen muss/kann ich denn rechnen ? (bin schon mal mit Kleinstmengen Weed/ MDMA aufegfallen)

lg

Anwalt, Drogen, Anzeige, Marihuana, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz, Durchsuchungsbeschluß, Strafverfolgung

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