Ich wurde in Deutschland von Deutschen Gericht - Mehrfach Verurteilt.
05.12.2014 - Erziehungsmaßregel Sozialstunden und Richterliche Weisungen.
18.08.2015 - Zuchtmittel - 3 Wochen Jugendarrest mit Sozialstunden.
26.01.2016 - Jugendstrafe von 9 Monaten zur Bewährung mit 3 Wochen Jugendarrest. JGG die Bewährung wurde widerrufen und die Strafe wurde vollstreckt.
14.02.2017 - Verurteilung nach § 63 StGB Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus.
Ich befand mich dort 3 Jahre und 9 Monate in der Psychiatrie.
Danach bekam ich eine Führungsaufsicht deren dauer auf 5 Jahre festgesetzt wurde. Sie endet an sich am 11.11.2025
Durch meine Ausreise in die Türkei und dauerhafte Wohnsitz in der Türkei wurde die Führungsaufsicht vorzeitig beendet also am 06.06.2024
zuvor wurde meine Restliche Jugendstrafe von 24 Tagen Gemäß § 100 JGG als Beseitigt erklärt, weil die Strafvollstreckung nicht vollständig verbüßt worden ist.
und meine Frage ist jetzt, habe ich überhaupt eine Chance mit meine Vorgeschichte aus Deutschland nach Australien einreisen zu können?
Ich weiß dass die Australier Einreisegesetze sehr streng sind, die lassen nicht alle rein.
Was genau brauche ich für die Reise nach Australien genau?
Und kann ich da bei der Einreise Probleme haben? wegen meine Ereignisse was in Deutschland passiert ist?