Führungszeugnis?

6 Antworten

Einträge finden erst ab Haft- oder Geldstrafen ab 90 Tagen statt.

Heißt: Selbst wenn Du mal zweieinhalb Monate eingesessen hättest, stünde das nicht drin und Du wärst nach wie vor offiziell nicht vorbestraft.


wiki01  21.07.2024, 12:12
Einträge finden erst ab Haft- oder Geldstrafen ab 90 Tagen statt.

Nö, ab 91 Tagen. 90 werden gerade noch nicht eingetragen, wenn es eine erste Straftat ist.

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Was soll denn deiner Meinung nach "drinstehen"?

Allerdings, ist deine Frage richtig? Für den Arbeitgeber bedeutet möglicherweise, dass du ein erweitertes Führngszeugnis (N) oder ein behördliches Führungszeugnis (O) brauchst. Wenn deine Angaben so korrekt sind, gibt es allerdings auch hier keine Probleme.

Muss ich Bedenken haben das in dem Führungszeugnis was drin steht? 

Nein, wenn das stimmt, was du schreibst, nicht.

Ich stand noch nie vor Gericht und wurde auch noch nie zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt.

Munich2323 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 12:10

Ja das stimmt

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ich brauche ein polizeiliches Führungszeugnis für den Arbeitgeber

Da bist du leider 10 Jahre zu spät dran. So lange etwa gibt es polizeiliche Führungszeugnisse nicht mehr.

Im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen.

Je nach Alter und Arbeitgeber kann und wird auch im Bundeszentralregister nachgesehen und dort Einträge gefunden, die nicht im Führungszeugnis stehen...

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__61.html

Und hör bitte auf die Frage mehrfach zu stellen, das ist nicht erlaubt bei GF und führt dazu, dass du eine "Auszeit" bekommst!