Wurde ich schon angeklagt?
Sehr geehrter Herr *******,
gemäß Nr. (42) der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) iVm. §$ 12 ff.
EGGVG habe ich die Erhebung der öffentlichen Klage folgender Stelle mitgeteilt: Kreisverwaltung *******
Oberstaatsanwalt
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Wird mir die Beschuldigung einer angeblichen Körperverletzung, die in Wahrheit Notwehr war, offiziell vorgeworfen und vor Gericht gebracht? Erhalte ich keine Anklageschrift? Normalerweise ist es Aussage gegen Aussage und ich habe Beweise von meinen meinem Verletzungen, welche die Polizei fotografiert hat. Deshalb wundert es mich.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das heißt erstmal, dass die Staatsanwaltschaft beim Gericht die Anklage eingereicht hat. Sie wird dir vom Gericht zugestellt mit der Möglichkeit dich dazu zu äußern, ggf. noch weitere Beweismittel zu benennen (zB weitere Zeugen). Danach entscheidet das Gericht, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Falls ja, bekommst du den sogenannten Eröffnungsbeschluss meistens zusammen mit der Ladung zum Verhandlungstermin.
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Das ist gleich der Oberstaatsanwalt... Denke Sie sollten zu einem Anwalt gehen. Wenn Sie wirklich in Notwehr gehandelt haben, übernimmt das Ihre Rechtsschutzversicherung eventuell. Um das zu beurteilen sind zu wenige Details angegeben.
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Gerichte und Staatsanwaltschaften sind knapp zusammengefasst dazu verpflichtet, laufende Verfahren an andere Stellen zu melden (Mitteilungen in Strafsachen = MiStra).
Gegen dich wurde Klage erhoben. Die Anklageschrift wird dir noch zugestellt werden (und zwar vom Gericht und nicht von der Staatsanwaltschaft).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Bei einer Schlägerei ist ja nicht immer festzustellen wer angefangen hat. Objektiv sind aber beide Kontrahenten verletzt, können also auch beide wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt werden.
Auf jeden Fall werden die gegenseitigen Krankenkassen Regress nehmen.