Verjährung bei Klage?

2 Antworten

Ja. Für die Dauer des Prozesses wird die Verjährung "gehemmt". Das ist so, als hätte man eine Stoppuhr, auf der die Verjährungsfrist runterläuft und würde die für die Dauer des Prozesses anhalten. Die Rechtskraft eines Urteils lässt dann einen neuen Countdown starten - die 30-jährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Nein, durch Einlegen von Rechtsmitteln, Berufung oder Revision wird die Verjährung gehemmt oder fängt von neuen an zu laufen.