Arbeit? Job?

Agamemnon712  21.07.2024, 10:42

Was hattest Du mit der Polizei zu tun?

Das ist für eine Antwort nicht unwichtig.

Munich1123 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 10:46

Nichts schlimmes, da wurde auch nicht weiter gemacht

Agamemnon712  21.07.2024, 10:48

Wurde das Verfahren gegen Dich eingestellt?

Munich1123 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 10:50

Es wurde kein Verfahren eröffnet, es gab keine Anzeige ect.

Leestiger  22.07.2024, 10:53

Dein Alter?

Munich1123 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 10:58

23

3 Antworten

Wenn Du nicht bereit dazu bist, anzugeben, inwieweit Du nach eigener Aussage mit der Polizei zu tun hattest, kann man auch fast nicht adäquat antworten.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

https://www.hopkins.law/expertise/was-steht-im-fuehrungszeugnis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nur wenn du vor Gericht wegen einer Straftat verurteilt wurdest, steht da was drin, also nein.


Agamemnon712  21.07.2024, 10:47

Das ist falsch.

0
NewBegin2018  21.07.2024, 10:51
@Agamemnon712

Der Frage nach ist aber hier wohl keine Geldstrafe höher wie 90 Tagessätze oder gar eine Freiheitsstrafe verhängt worden.

Wenn keine Strafe verhängt wurde, steht folglich auch keine Vorstrafe drin.

0

Nein.

Im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen über 90 Tagessätzen.