Darf mein Lehrer mein Laptop ohne Gerichtsbeschluss durchsuchen?

Mein Lehrer meinte vor paar tagen er dürfe jederzeit mein Laptop Durchsuchen. Besonders wenn er Verdacht hat das etwas Illegal drauf ist. Man würde mich zwingen das Passwort raus zurücken und mich rausschicken. Dann würden 3 Lehrer meinen kompletten Laptop durchsuchen. Er sagt auch das nix außer Schulsachen drauf sein darf. Auch kein Skype, Spiele o.ä. (Was bei Win 8 eh als standard betrieben wird) . Die Klasse war nicht erfreut darüber.

Angenommen der Lehrer will mein Notebook komplett durchsuchen. Darf ich dann auf ein Gerichtsbeschluss bestehen ? Es ist immerhin mein Laptop. Es gehört mir nicht der Schule. Hat die Schule ein Recht drauf ?? Darf ich in so einem Fall um ein NEIN kämpfen

Das ich also es Ihnen nicht erlaube ?

Was passiert wenn ich die erwische wenn Sie es während der Pause tun. Bin ich dann im Recht eine Strafanzeige wegen eingriff in Privatsphäre erstellen ??

Ich bin jetzt ziemlich am verzweifeln, auch wenn ich nix habe was "Illegal" ist und es auch nachweisen kann will ich nicht das jemand in mein PC eindringt und da alles durchsucht. Vor allem weil da auch paar Bilder sind.

Also zusammengefasst:

  • Darf die Lehrkraft ohne mein Einverständnis den PC durchsuchen ?
  • Bin ich im Recht einen Gerichtsbeschluss einzufordern ?
  • Darf ich bei der Durchsuchung auf einen Mitarbeiter der Polizei bzw. des Schulamtes bestehen ?
  • Sollte es, "geheim", durchgeführt werden und ich erwisch die Dabei bin ich im Recht eine Strafanzeige bei der Polizei zu machen ??

Der Lehrer sagt wir hätten was unterschrieben. Jedoch wurden wir dazu gezwungen es zu tun, Außerdem hatten wir nur 10 sekunden zeit zum lesen.

PS: Die Schule ist ein Berufskolleg ich bin 17 und in der 11. Klasse einer ITA.

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Schulsuspendierung ohne Mitteilung an die Eltern

Hallo, mein 16 jähriger Sohn (ADHS, PTBS) besucht im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme nach 10 versch. Fehlversuchen (Wanderpokal) seit 3 Jahren eine E- Schule für Hochbegabte mit Anschluss an eine Jugendwohngruppe. Er ist auf einem guten Weg und hat trotz fehlenden Basiswissens einen qualifizierten Hauptschulabschluss mit 2 bestanden. Er möchte gern noch den Realschulabschluss schaffen. Beim Hilfeplangespräch hielt sich dazu ein Vertreter der Schule sehr bedeckt. Des öfteren wurde er (und natürlich auch andere) von der Schule suspendiert, mal ein paar Tage, mal mehrere Wochen, ohne Mitteilung an mich. So auch jetzt wieder, diesmal auf unbestimmte Zeit. Der Grund war so nichtig, dass ich vermute, man hat ihn ständig auf dem Kieker -einen Sündenbock gefunden, was seine Betreuer genau so sehen. Keine Absprache wurde nach den letzten Hilfeplangesprächen von Seiten der Einrichtung eingehalten. Mit dem Jugendamt stehe ich in engem Kontakt, so auch mit der JWG. Die Schule "kocht" ihr eigenes Süppchen, obwohl zur Einrichtung gehörend. Keinem gelingt es an die Schule heran zu kommen. Gilt das Schulgesetz bezüglich der Ordnungsmaßnahmen nicht für E-Schulen? Dürfen die ohne vorherige Absprache Suspendierungen aussprechen? Wieso wird nur die JWG informiert und nicht das JAmt und die Eltern? Was will man mit Suspendierung bei Schülern mit Schulangst/Schulverweigerung erreichen? Sollte man nicht froh sein, dass sie dennoch Ziele haben und zur Schule gehen? Was kann ich noch tun? Anwalt einschalten? Abwarten bis das Jugendamt reagiert? Bitte um Rat.

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Schulbuch befindet sich das 3. Mal in Ausleihe und hatte bereits beim Empfang Schäden, die ich fotografiert hatte, die Schule verlangt nun 63% des NP?

Ich habe heute eine Rechnung erhalten, in welcher ich aufgefordert werde, Schulbücher zu bezahlen, die mein Kind ausgeliehen hatte.

Beim Empfang der 2 Bücher letztes Jahr waren die Bücher bereits stark beschädigt.

Aus dem Stempel ging zwar hervor, dass etwas größere Beschädigungen da waren, jedoch waren diese nirgends konkret beschrieben.

Es waren 3 Seiten zur Hälfte zerrissen und der Einband stark angeschlagen und zerfleddert.

Mein Sohn meldete das der Klassenlehrerin, worauf diese in abwies mit den Worten "der für die Buchausleihe verantwortliche Lehrer kenne den Zustand der Bücher".

Nun erhalte ich eine Rechnung, dass mein Kind die Bücher stark beschädigt habe und dass ich einmal 55% und einmal 63% des NP bis zum 3.7. zu zahlen habe, da mein Kind das Zeugnis sonst nur in Kopie bekomme.

Frage: Ist es zulässig, dass Schulen alte Schäden nicht ordentlich auflistet, so dass nicht zuordbar ist, in welchem Ausleihzyklus ein Schaden entstanden ist?

Ist eine Forderung von 55 und 63% des NP rechtens, wenn er bereits der 3. Nutzer war und Altschäden bereits pauschal aus dem Leihstempel hervor gehen bzw. wenn die Klassenlehrerin das bei Meldung einfach abtut?

Es haben mehrere Eltern in dieser Klasse hohe Rechnungen erhalten und nirgends wird transparent beschrieben, um welche konkreten Schäden es sich handelt.

Hat ein Schulbuch nach 3 Jahren und Vorschäden noch einen Restwert von 55 und 63%?

Wie lange sind Schulbücher überhaupt in der Ausleihe?

Es ist auch nirgends erkennbar, ob vorherige Nutzer ihre Schäden bereits bezahlt haben, so dass die Schule theoretisch das Buch weiter nutzen und Benutzer 4 und 5 auch diese Rechnung schicken könnten.

Für mich ist diese Schadensersatzforderung nicht transparent.

Hat hier jemand Erfahrungen und Fachwissen, wie es korrekt ablaufen soll?

Fotos des Vorher Zustandes existieren in digitaler Form mit Zeitstempel.

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Darf das Schulamt ein Kind einfach auf eine Förderschule schicken?

Guten Tag zusammen.

Zuerst möchte ich um Vernünftige Antworten bitten, keine Beleidigungen oder Vorwürfe.

Mein Sohn ist 7 Jahre alt und geht momentan auf eine Regelschule.

Er war schon in einer Ergotherapie und wurde auf Hyperaktivität (ADS/ADHS) getestet. Sein IQ war im Normbereich, außer in Mathe, dort war er etwas höher. Laut der Psychologin hat mein Sohn kein ADS/ADHS, sondern ist einfach nur etwas hibbelig, hat nur eine leichte Form einer Hyperaktivität.

In der Schule eckt er ständig an, die Schüler grenzen ihn aus. Gut mein Sohn steht gern im Mittelpunkt und versucht mit allen Mitteln, ob gut oder schlecht, die Aufmerksamkeit zu bekommen. Die Lehrer meckern auch ständig mit ihm Rum und bei jeder Kleinigkeit, werde ich informiert, dass mein Sohn sich daneben benimmt. Zb, mein Sohn sagte dass die Schule doof sei, er möchte wieder in den Kindergarten und die Lehrer haben es als Beleidigung aufgefasst, Folge daraus ist, er darf nicht mit auf einem Ausflug, da keine Betreuungsperson den mit begleiten kann.

Mein Sohn ist auch ein kleiner "Mitläufer" macht also bei jedem Blödsinn mit und wer wird erwischt oder ständig ermahnt? Richtig mein Sohn.

Nun haben die in der Schule einen Antrag beim Schulamt gestellt, dass mein Sohn begutachtet werden soll, von einer Sonderpädagogin einer Förderschule, ob mein Sohn auf eine Förderschule soll oder nicht.

Ich habe mich auch ans Jugendamt gewendet und die Dame meint, dass die Lehrer meinen Sohn auf den Kicker haben und los werden wollen. Sie meint auch dass mein Sohn in einem super Umfeld aufwächst, so dass es schwierig wird, für mich eine Erziehungshilfe zu bekommen.

Ich möchte nicht dass mein Sohn auf eine Förderschule kommt, da ich weiß wie es dort abläuft.

Darf das Schulamt einfach über meinem Kopf es entscheiden, dass mein Sohn auf eine Förderschule gehen soll?

Ich bedanke mich schonmal im voraus

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Klassenwechsel bei Einschulung

Unser Kind ist in diesem Jahr in Hessen in die Grundschule eingeschult worden. Alle Freunde vom Kindergarten wurden zusammen in einer Klasse gelegt, mit Ausnahme unser Kind. Ergebnis ist, dass es nach fünf Wochen immer noch kein Anschluss gefunden hat und in den Pausen nach den befreundeten Kindern sucht. Wir sprachen zuerst darüber mit der Klassenlehrerin, und nach ihrer Rücksprache mit der Schulleitung kam per Post prompt die Absage. Wir ließen dies nicht auf uns sitzen und vereinbarten ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung. Die Diskussion fing damit an, dass sehr wenig Zeit zu Verfügung stünde und man uns nur dazwischen geschoben hätte. Der nächste Satz folgte mit der Frage, was der Termingrund wäre, wenn es um den Klassenwechsel gehe, gebe es nichts mehr zu ergänzen. Der dritte Satz lautete, es wurde bereits mit der Leitung des Schulamtes Rücksprache gehalten und man hätte sich die entsprechende Absicherung eingeholt.

Obwohl wir versucht haben, mit Argumenten den Klassenwechsel zu ermöglichen, beharrte die Leitung absolut in der gefallenen Entscheidung und ließ keinen Spielraum offen. Die Haltung der Schulleitung war vom ersten Augenblick sehr abweisend, und auf die Frage hin, wieso man diese Klasseneinteilung getroffen hat, lieferte die Leitung den Satz nach, man wäre uns keine Rechenschaft schuldig. Es ist für uns als Eltern gänzlich unverständlich, wie eine Schulleitung mit so einem sensiblen Thema umgeht, auf eine falsche Entscheidung vehement behaart und sich nicht zum Wohle des Kindes von einer falschen Entscheidung abbringen lässt.

Wir möchten daher den Weg über das Schulamt gehen, um einen Klassenwechsel zu erzwingen. Unsere Befürchtung ist allerdings, dass eine alleinige Beschwerte beim Schulamtsdirektor uns in der Sache nicht weiter bringen wird, weil wir aus Internet Recherchen heraus bekommen haben, dass sich die Schulleitung und die die Leitung des Schulamtes persönlich sehr gut kennen. Daher auch die Einholung der Rückendeckung wegen so einer einfachen, unproblematischen Angelegenheit!!!

Hat jemand eine Idee oder eigene Erfahrung wie mit so einer sensiblen Angelegenheit umzugehen ist? Wer steht disziplinarisch über die Leitung des Schulamtes, ist es das Bildungsministerium oder gibt es noch eine Zwischeninstanz? Danke!!

Schule, Schulamt
Kind mit 7 Jahren einschulen lassen nicht mehr möglich?

Hallo! Meine Tochter ist 4 und wurde als extremes Frühchen geboren, genauso wie mein Sohn (27.SSW/930g/36cm/23,5KU - 23.SSW/830g/33cm/22,5KU)). Und aus eben diesem Grund möchte ich beide Kinder mit 7 einschulen lassen (in den KIGA kamen/kommen beide auch etwas später). Nun hat man mir am Jugendamt gesagt, nachdem ich dort angefragt hatte, dass es heute fast gar nicht mehr möglich ist, sein Kind mit 7 Jahren einschulen zu lassen und dass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dieses Vorhaben nicht durchsetzen können werde. Man hat mich aber in keinster Weise aufgeklärt (nichtmal nachdem ich mehrmals gefragt hatte), wieso das so ist und unter welchen Umständen es denn doch eventuell möglich wäre? Denn komplett ausgeschlossen wurde es ja nicht und somit muss es ja eine kleine Chance geben. Wird das allein über das Schulamt zu regeln sein oder wohin müsste ich mich wenden um meine Kinder ein Jahr später in die Schule schicken zu können? Meine Tochter ist sehr ängstlich, schüchtern und zurückhaltend und es ist auf jeden Fall so, dass man ihr keinen Gefallen tun würde sie mit 6 Jahren einzuschulen(man sprach sogar von 5 da sie im Nov. Geburtstag hat - eine Horrorvorstellung für mich, mal ganz abgesehen von ihr) und sich all das negativ auf sie auswirken würde. Hat hier jemand dasselbe vor o. Kind/er mit 7 einschulen lassen?

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