Sprachfeststellungsprüfung in der Oberstufe?

Hallo,

ich wohne in Brandenburg und besuche zur Zeit die gymnasiale Oberstufe auf einem Gymnasium.

Auf einem Gymnasium braucht man für die Zulassung in die Oberstufe ja min. 2 Fremdsprachen. Da ich aber nur Englisch in der Unterstufe hatte, habe ich eine Sprachfeststellungsprüfung in meiner Muttersprache gemacht. Nun ist hier mein Problem.

Der Schulkoordinator in meiner Schule sagte, dass die Note, die ich bekommen habe, nur für die Zulassung in die Oberstufe ist und kann nicht eingebracht werden. (Die Note wird also nicht als Semesternote berechnet.)

Als ich aber beim Schulamt gefragt habe, haben sie mir gesagt, dass ich die Note doch einbringen kann. Ich habe dann den erzählt, was mir der Schulkoordinator erzählt hat und eine E-Mail danach geschickt, weil sie etwas schrifliches brauchen.

Daraufhin haben sie mit dem Schulkoordinator Kontakt aufgenommen. Er kam zu mir dann und sagte, dass er im Schulamt war und sie haben zusammen herausgefunden, dass er Recht hat und dass das, was mir im Schulamt erzählt wurde, Quatsch bzw. falsch war.

Außerdem habe ich mit vielen Schülern gesprochen, für die die Note berüchsichtigt wurde. Als ich es aber dem Schulkoordinator gesagt habe, meinte er, die haben geschümmelt. Ich habe danach die Sache gelassen, weil ich keine Lust hatte, gegen die Wand zu laufen.

Ein Jahr später hat mein Bruder, der ein Jahr jünger ist als ich, dort die Sprachfeststellungprüfung gemacht. Ihm wurde vom Schulamt genau das gleiche wie ich erzählt und er hat auch nach der Prüfung mit Schülern gesprochen, für die die Note Berücksichtigung finden wird.

Als er mit dem Schulkoordinator gesprochen hat, sagte er das gleiche, was er mir gesagt hat. Außerdem sagte er zu ihm: du kannst gerne eine E-Mail schreiben wie dein Bruder (ich), dann muss ich halt nochmal zum Schulamt.

Was soll ich nun machen?

Ich habe zwei Fragen, wofür ich keine Antwort finde:

1. Wird die Note berüchsichtig?

2. Kann ich, paar Semester von Englisch streichen, weil ich Deutsch nicht meine Muttersprache ist und ich eine Sprachfeststellungsprüng in Arabisch gemacht habe.

Habt ihr für mich Tipps. Könnt ihr mir bitte helfen😪?

L.G

Schule, Abitur, Oberstufe, Bildungsministerium, Oberstufe Gymnasium, Schulamt, Ausbildung und Studium
Berufsschulwechsel ohne Grund?

Hallo zusammen,

Ich bin momentan in einer Ausbildung im Metallhandwerk, zweites Lehrjahr. Bisher musste ich jeden Donnerstag zur Berufsschule und es lief auch ganz gut. Ich komme gut im Unterricht mit, verstehe mich sehr gut mit meiner Klasse und fühle mich generell sehr wohl dort.

Jetzt sagt mein Chef zu mir (und den anderen Azubis), dass wir ab sofort zu einer anderen Berufsschule gehen sollen. Kein genannter Grund oder eine Frage, was wir davon halten. Wir haben lediglich einen Zettel mit der Adresse der Schule und den Uhrzeiten sowie Tagen bekommen.

Unabhängig davon hat er mir jedoch vor knapp einem Monat noch gesagt, ich könne an der ersten Berufsschule bleiben, weil ich große Sorge darum hatte, den Anschluss zu verlieren und kein sicheres Umfeld zu haben. Tatsächlich sprach er dabei Verständnis aus, weil er verstehen könne, dass mich das belasten würde.

Darf er denn überhaupt einfach so die Berufsschule wechseln, weil ihm irgendetwas an meiner nicht passt? Der einzige Grund, meines Wissens nach, soll sein, dass er die Lehrmethoden meiner Lehrer wohl nicht mag. Aber ist das nicht völlig egal, solange ich das lerne und verstehe, was ich für die Prüfungen brauche?

Und habe ich als Azubi eine Möglichkeit, mich gegen den Berufsschulwechsel zu wehren?

Ich wäre echt dankbar, wenn mir jemand dabei helfen könnte.

Mfg

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Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Eine Grundschule möchte eine stundenweise Kraft mit Fördermitteln einstellen lassen, die über den Förderverein mit Fördermitteln der Stadt bezahlt werden soll.

Der Förderverein gilt laut Förderantrag als Träger.

Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst?

Was muss im Vertrag stehen? Der Förderverein kann Personalverwaltung nicht leisten, die Schule will dies auch nicht.

Wenn der Verein in jedem Fall verpflichtet ist, sich um Abgaben und Anmeldungen zu kümmern, wird der Vertrag nicht zustande kommen und die Fördermittel werden an die Stadt zurück gezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss?

Es handelt sich um keine Lehrkraft, sondern eine Person, die hier und dort Kinder beaufsichtigt, spielt, vorliest etc.

Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt? Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?

Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

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