Schulbuch befindet sich das 3. Mal in Ausleihe und hatte bereits beim Empfang Schäden, die ich fotografiert hatte, die Schule verlangt nun 63% des NP?
Ich habe heute eine Rechnung erhalten, in welcher ich aufgefordert werde, Schulbücher zu bezahlen, die mein Kind ausgeliehen hatte.
Beim Empfang der 2 Bücher letztes Jahr waren die Bücher bereits stark beschädigt.
Aus dem Stempel ging zwar hervor, dass etwas größere Beschädigungen da waren, jedoch waren diese nirgends konkret beschrieben.
Es waren 3 Seiten zur Hälfte zerrissen und der Einband stark angeschlagen und zerfleddert.
Mein Sohn meldete das der Klassenlehrerin, worauf diese in abwies mit den Worten "der für die Buchausleihe verantwortliche Lehrer kenne den Zustand der Bücher".
Nun erhalte ich eine Rechnung, dass mein Kind die Bücher stark beschädigt habe und dass ich einmal 55% und einmal 63% des NP bis zum 3.7. zu zahlen habe, da mein Kind das Zeugnis sonst nur in Kopie bekomme.
Frage: Ist es zulässig, dass Schulen alte Schäden nicht ordentlich auflistet, so dass nicht zuordbar ist, in welchem Ausleihzyklus ein Schaden entstanden ist?
Ist eine Forderung von 55 und 63% des NP rechtens, wenn er bereits der 3. Nutzer war und Altschäden bereits pauschal aus dem Leihstempel hervor gehen bzw. wenn die Klassenlehrerin das bei Meldung einfach abtut?
Es haben mehrere Eltern in dieser Klasse hohe Rechnungen erhalten und nirgends wird transparent beschrieben, um welche konkreten Schäden es sich handelt.
Hat ein Schulbuch nach 3 Jahren und Vorschäden noch einen Restwert von 55 und 63%?
Wie lange sind Schulbücher überhaupt in der Ausleihe?
Es ist auch nirgends erkennbar, ob vorherige Nutzer ihre Schäden bereits bezahlt haben, so dass die Schule theoretisch das Buch weiter nutzen und Benutzer 4 und 5 auch diese Rechnung schicken könnten.
Für mich ist diese Schadensersatzforderung nicht transparent.
Hat hier jemand Erfahrungen und Fachwissen, wie es korrekt ablaufen soll?
Fotos des Vorher Zustandes existieren in digitaler Form mit Zeitstempel.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Soweit mir bekannt ist auch die Schulbuchausleihe je nach Land und Schulform unterschiedlich geregelt. In meinem Land finde ich hier Informationen auf der Website des Landes unter dem entsprechenden Ministerium und auf der Website der Schule.
Die Schule selbst meldet nur die benötigten Bücher, hat aber mit der Leihe nichts zu tun. Die Leihe für die Gymnasien wird bei uns zB beim Landkreis organisiert.
Das von dir beschriebenene Buch - wäre bereits nicht mehr verliehen worden. Nach der dritten Entleihung werden die Bücher in der Regel aus dem Verkehr gezogen.
Wobei ich bei Entgennahme nicht erkenne wie oft das Buch bereits verliehen wurde, außer wenn es noch komplett neu ist. Bei deinem Buch hätte zB gestanden starke Gebrauchsspuren und ich hätte ergänzt zwei Seiten gerissen, Einband geknickt.
Die eingeforderten Erstattungskosten finde ich zu hoch- welche Rechtsmittel dir zur Verfügung stehen, musst du selbst prüfen. Müsste sich aus der Rechnung ergeben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Dann würde ich den Brief tatsächlich an die Schulleitung und ggf noch an die zuständige Schulaufsicht senden mit der Bitte um Stellungnahme. Den Absender der Rechnung nachrichtlich informieren.
Aus dem vielleicht berechtigten schuldrechtlichen Anspruch der Buchausleihe kann sich keine Benachteiligung des Schülers ergeben, zumal mir die Zahlungsfrist auch relativ kurz vorkommt.
Ggfs auch mit deinem Sohn absprechen, wäre evtl nachteilig wenn bei euch die Buchausleihe wirklich von Lehrern gemanagt wird und ausgerechnet der Lehrer nächstes Jahr sein Klassenlehrer wird.....
Parallel eine vielleicht vorhandene Privathaftpflicht auf geliehene Dinge prüfen -.muss glaube ich nicht zwangsläufig enthalten sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wattdennnu2/1576012459741_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1576012460000)
Die Schule ist in der Pflicht nachweisen, dass deine Kinder den Schaden verursacht haben. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus!
Leite den Vorgang an deine private Haftpflichtversicherung weiter. Die wird sich mit der Schule in Verbindung setzen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rosenmary/1694027938217_nmmslarge__0_1052_2160_2160_5b4d20f16e47fa3c9de88c76cba769f8.jpg?v=1694027938000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/odenwaelder60/1720187689102_nmmslarge__0_0_2772_2772_28543feb98261a411e30e3e29b6523a8.jpg?v=1720187689000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wattdennnu2/1576012459741_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1576012460000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BekommtjedeFrau/1719618332169_nmmslarge__0_168_750_749_fe6c2e4898fcf126788121fe80b7c480.jpg?v=1719618332000)
Das ist nicht richtig, aber ist egal.
Du hast die Leihsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem du sie erhalten hattest.
Du haftest für alle Schäden, egal ob du es warst oder nicht.
Aber ich antworte nicht, wenn du anderer Meinung bist, nicht für Schulbücher.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wattdennnu2/1576012459741_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1576012460000)
Du haftest für alle Schäden, egal ob du es warst oder nicht.
Wer hat dir diesen Quatsch ins Ohr geflüstert? Kennst du den Begriff "Verschuldenshaftung" nicht?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rosenmary/1694027938217_nmmslarge__0_1052_2160_2160_5b4d20f16e47fa3c9de88c76cba769f8.jpg?v=1694027938000)
Nö, wir zahlen nicht für Vorschlägen.. Warum sollten wir das tun?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BekommtjedeFrau/1719618332169_nmmslarge__0_168_750_749_fe6c2e4898fcf126788121fe80b7c480.jpg?v=1719618332000)
Du haftest aus Leihe für das Buch.
Du kannst ja ein Auto leasen, ich zerkratze es und dann kannst du gucken, was der Verleaser von dir haben will.
Kennste Vertragshaftung, McCarthy?
Du hast einen Leihvetrag und haftest daraus.
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Weil du aus Leihe haftest.
Du hast die Leihsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem du sie erhalten has,t
DU HAFTEST dafür.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rosenmary/1694027938217_nmmslarge__0_1052_2160_2160_5b4d20f16e47fa3c9de88c76cba769f8.jpg?v=1694027938000)
Nein, ich hafte nicht für bekannte Vorschäden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BekommtjedeFrau/1719618332169_nmmslarge__0_168_750_749_fe6c2e4898fcf126788121fe80b7c480.jpg?v=1719618332000)
Dafür nicht.
Für den Zustand bei Ausleihe.
Aber wenn sie die Schäden vorher nicht dokumentiert hatten ,haftest du auch dafür.
Das sind dann deine Schäden. Hättest du bei Ausleihe drauf achten müssen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rosenmary/1694027938217_nmmslarge__0_1052_2160_2160_5b4d20f16e47fa3c9de88c76cba769f8.jpg?v=1694027938000)
Verstehst du die Frage nicht oder liest du nicht richtig???? Die Schäden WAREN BEKANNT, aber nur schwammig formuliert.
Mein Sohn hat sie gemeldet und wurde abgewiesen. Es gibt Beweisfotos mit Zeitstempel
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wattdennnu2/1576012459741_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1576012460000)
...versuche ert gar nicht, einem Versicherungsmakler Nachhilfe erteilen zu wollen. Ende der Durchsage!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rosenmary/1694027938217_nmmslarge__0_1052_2160_2160_5b4d20f16e47fa3c9de88c76cba769f8.jpg?v=1694027938000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rosenmary/1694027938217_nmmslarge__0_1052_2160_2160_5b4d20f16e47fa3c9de88c76cba769f8.jpg?v=1694027938000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hat ein Schulbuch nach 3 Jahren und Vorschäden noch einen Restwert von 55 und 63%?
Nein.
, da mein Kind das Zeugnis sonst nur in Kopie bekomme.
Auch das ist nicht zulässig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/rotesand/1701521380997_nmmslarge__0_31_348_348_cefbaec8b83a40d628e5da9357156d23.jpg?v=1701521381000)
Ich würde das am Montag der Haftpflichtversicherung melden und gleichzeitig betonen, wenn die Schule fragt, dass das ein schlechter Stil ist und man sich veralbert fühlt, weil man einfach bezahlen soll - da entsteht der Verdacht, dass der Schulträger diverse Kosten auf Eltern und Schüler umzulegen versucht, weil es schwer nachweisbar ist bei Büchern und jeder das Gegenteil behauptet.
Den Rechtsweg halte ich für überzeichnet - ich sage es mal so: Sachlich wäre es richtig, aber eventuell hat das für deinen Buben Nachteile und endet auf dem Schulamt, wenn es dann weiter geht und der Junge deswegen benachteiligt wird bzw. du dann an die Behörden gehen musst, um dich dafür wiederum zu wehren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rosenmary/1694027938217_nmmslarge__0_1052_2160_2160_5b4d20f16e47fa3c9de88c76cba769f8.jpg?v=1694027938000)
Ja, ich hatte schonmal was ans Schulamt gemeldet, damals in der Grundschule. Ich bekam auch Recht.
Meinem Sohn ging es dann auch gut, aber mir wurde auf einmal von den Lehrern unterstellt, ich würde mein Kind schlagen. Einfach so.
Ich habe ihn nie geschlagen, wir sind ganz eng und offen miteinander, da sind harte Erziehungsmaßnahmen generell gar nicht erst nötig.
Ich habe mich da wieder gewehrt und es hat mich extrem Kraft gekostet. Kurz darauf verließen beide Lehrerinnen die Schule.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/rotesand/1701521380997_nmmslarge__0_31_348_348_cefbaec8b83a40d628e5da9357156d23.jpg?v=1701521381000)
Richtig so, man muss sich da wehren - aber es kostet enorm Kraft.
Mein mehrfach erwähnter Konrektor stolperte auch über so eine Affäre und wurde dann binnen einer Woche ganz schnell frühpensioniert - die Ämter sind für die Schüler und Eltern da, nicht für die Lehrer, und keine Schule ist da begeistert.
Meine damalige Realschule bekam allerhand Ärger wegen Meldungen und hatte einen miesen Ruf, die bekamen sogar einen Kontrolleur von der Schulbehörde und eine Fremdevaluation verordnet - das ist die höchstmögliche Demütigung einer Schule und ein Zeichen dafür, dass Führung und Kollegium versagt haben.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/odenwaelder60/1720187689102_nmmslarge__0_0_2772_2772_28543feb98261a411e30e3e29b6523a8.jpg?v=1720187689000)
Daraus ergeben sich keinerlei Rechtsmittel, es steht dort nur, man muss bis zum 3.7. bezahlen, sonst bekommt er das Zeugnis Original nicht.