Betrug in der Klausur vorgeworfen?

ich bin m/17 und bin grade in der 12. Klasse. Zusammen mit einer Klassenkameradin wird mir Betrug in einer Deutschklausur vorgeworfen. Wir sollen angeblich Ganze Passagen aus dem Internet rausgesucht und dann hingeschrieben haben. Defacto war dies aber unmöglich da wir zum einen Handys abgeben mussten und die Lehrer gefühlt minütlich durch die Gänge gelaufen sind.

Ich für meinen Teil habe mich 2 Wochen auf die Klausur vorbereitet. Thema war eine Szene aus Woyzeck zu analysieren und Interpretieren. Dafür hab ich mir Szenenanalysen auf einer Seite gefühlt so oft durchgelesen. Zufällig kam dann eine Szene dran die ich sehr oft durchgelesen habe und konnte dann natürlich gewisse Passagen die mir noch im Kopf waren während der Klausur wiedergeben. Ich beteuere genauso wie meine Klassenkameradin (mit der ich nicht zsm gelernt habe, geschweige denn nur ansatzweise das gleiche geschrieben habe), die Unschuld.

Ich weiß das wir unschuldig sind, unsere Lehrerin will uns aber nicht glauben und gegen ihre Entscheidung können wir von Rechtswegen nichts machen (oder?). Sie überlegt noch, aber so wie ich sie kenne fliegen mir da 0NP entgegen.

Frage ist jetzt ob das defacto unter Betrug/ Täuschungsversuch/ Vollendete Täuschung fällt und zumindest in der Schule belangt werden kann. Auswendig lernen wird immer gefordert, warum sollte es jetzt genua fehl am Platz sein.

PS: Das mit dem Auswenig lernen klingt sicherlich sehr unglaubwürdig. Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern, weil gelernt und zur Klausur ausgekotzt. War auch wirklich viel mit Glück das genau die Szene drankam und ich sie mir vorher nochmal angeguckt hatte.

Gut im Nachhinein klingt das wirklich nach sehr vielen unglaubwürdigen Zufällen.

Bitte irgendwelche Tipps das ich hier nicht durchdrehe?!

Deutsch, Noten, Schüler, Gymnasium, Klausur, Rechtslage, BGB gesetz
Schule verlangt unberechtigt Geld von mir für scheinbar nicht abgegebene Bücher - muss ich trotzdem zahlen?

Hallo Zusammen,
Mein Vater hat vor einer Woche plötzlich einen Brief von meiner alten Schule bekommen, dass er 17,00 ,- EUR an die Schule überweisen soll, weil ich angeblich nicht alle Bücher abgegeben habe.

Ich habe die Schule gewechselt und abgebrochen, weil ich eine Ausbildung angefangen habe und musste am Ende des Schuljahres dementsprechend alle Bücher abgeben.

Ich weigere mich nun die 17,00 ,- EUR aus mehreren Gründen zu überweisen:

  • Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich ALLE Bücher zurückgegeben habe.
  • Ebenso verstehe ich nicht, warum man mich/meine Eltern erst knapp ein halbes Jahr später deswegen per Post kontaktiert. Falls dies eine Halbjahresfrist war, wurde mir auch das nicht vorab irgendwie mitgeteilt (weder schriftlich, noch mündlich), dass ich mich in einer Frist befinde, aufgrund eines fehlenden Buches.
  • Ebenso wurde auch nicht erwähnt welches Buch überhaupt fehlt!
  • Während meiner gesamten Anwesenheit NACH der Bücherrückgabe an der Schule (waren noch ca. 3 Wochen bis Schulschluss) wurde mir auch NICHT EINMAL mitgeteilt, dass irgendein Buch fehlt.Ich ging davon aus - und gehe immer noch davon aus, dass ich ALLE Bücher abgegeben habe.
  • Den Brief hat mein Vater am 06.12.2023 per Post bekommen und die Frist geht bis zum 13.12.2023. Knapp eine Woche. Meiner Meinung nach viel zu kurz.Müssen solche Fristen nicht eigentlich sogar rechtlich auch auf mindestens 2 Wochen beschränkt sein? Darf meine alte Schule überhaupt so kurzfristig Geld von mir verlangen, ohne vorher auch nur ansatzweise bescheid gesagt zu haben?Oder muss ich trotzdem zahlen, auch wenn es unfair ist? Danke schonmal fürs Antworten.
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