Betrug in der Klausur vorgeworfen?

ich bin m/17 und bin grade in der 12. Klasse. Zusammen mit einer Klassenkameradin wird mir Betrug in einer Deutschklausur vorgeworfen. Wir sollen angeblich Ganze Passagen aus dem Internet rausgesucht und dann hingeschrieben haben. Defacto war dies aber unmöglich da wir zum einen Handys abgeben mussten und die Lehrer gefühlt minütlich durch die Gänge gelaufen sind.

Ich für meinen Teil habe mich 2 Wochen auf die Klausur vorbereitet. Thema war eine Szene aus Woyzeck zu analysieren und Interpretieren. Dafür hab ich mir Szenenanalysen auf einer Seite gefühlt so oft durchgelesen. Zufällig kam dann eine Szene dran die ich sehr oft durchgelesen habe und konnte dann natürlich gewisse Passagen die mir noch im Kopf waren während der Klausur wiedergeben. Ich beteuere genauso wie meine Klassenkameradin (mit der ich nicht zsm gelernt habe, geschweige denn nur ansatzweise das gleiche geschrieben habe), die Unschuld.

Ich weiß das wir unschuldig sind, unsere Lehrerin will uns aber nicht glauben und gegen ihre Entscheidung können wir von Rechtswegen nichts machen (oder?). Sie überlegt noch, aber so wie ich sie kenne fliegen mir da 0NP entgegen.

Frage ist jetzt ob das defacto unter Betrug/ Täuschungsversuch/ Vollendete Täuschung fällt und zumindest in der Schule belangt werden kann. Auswendig lernen wird immer gefordert, warum sollte es jetzt genua fehl am Platz sein.

PS: Das mit dem Auswenig lernen klingt sicherlich sehr unglaubwürdig. Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern, weil gelernt und zur Klausur ausgekotzt. War auch wirklich viel mit Glück das genau die Szene drankam und ich sie mir vorher nochmal angeguckt hatte.

Gut im Nachhinein klingt das wirklich nach sehr vielen unglaubwürdigen Zufällen.

Bitte irgendwelche Tipps das ich hier nicht durchdrehe?!

Deutsch, Noten, Schüler, Gymnasium, Klausur, Rechtslage, BGB gesetz
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