Darf man einen Bewerber wegen einer bestimmten Vergangenheit ablehnen oder wäre das Diskriminierung?

Hallo,

es gab heute in unserer Clique eine bestimmte Diskussion mit verschiedenen Meinungen.

Konkret ging es um die Frage, ob ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen darf, der beispielsweise in der DDR eine Stasi-Vergangenheit hatte. Also da Beamter war oder irgendwie ein Agent, der für die andere Leute ausspioniert hat.

Ich weiß, nun kann man sich die Frage stellen, wie soll eine x-beliebige Person wie ein möglicher Arbeitgeber einfach so dahinter kommen, denn sowas werden betreffende Personen ja wohl kaum in ihren Lebenslauf etc. schreiben - aber gehen wir mal davon aus, es wäre so.

Also dass bei einem Bewerbungsgespräch der potentielle Arbeitgeber ziemlich schnell dem Bewerber mit DDR-Vergangenheit um die Ohren haut, dass er 'so jemandem wie ihn' nicht in seinem Betrieb haben will und ihn deshalb ablehnt. Auf irritiertes Nachfragen des Bewerbers, bekommt er seine ehemalige Stasi-Tätigkeit vorwurfsvoll vorgehalten und gesagt, dass man so etwas abolut missbilligen würde und dass man ihn für eine skrupelose und unmoralische Person halten würde.

Darf man so etwas rechtlich gesehen? Also einem Bewerber wegen seiner (politischen) Vergangenheit die Stelle verweigern oder ist das gesetzlich verboten? Wäre das eine eindeutige Diskriminierung oder alternativ eine Beleidigung?

Könnte der ehemalige Stasi-Mitarbeiter bei einer Absage mit solcher Begründung eventuell auf Schadenersatz/Schmerzensgeld klagen? Oder muss er eine solche 'Behandlung' ggf. ertragen - könnte er da juristisch gesehen nichts gegen tun?

Was meint ihr dazu? Wie ist da die rechtliche Situation?

Bewerbung, Beleidigung, DDR, Diskriminierung, Rechtslage, Stasi, Absage
Habe mit meinem Auto eine Probefahrt machen lassen und derjenige hat geparkt ohne Parkschein, muss ich jetzt bezahlen oder der der geparkt hat?

Ich habe mein Auto zum Verkauf ausgeschrieben und da soll ein Strafzettel an der Windschutzscheibe gewesen sein, habe ich natürlich nicht bekommen weil der Fahrer den mir nicht gab.

Ich habe dann die Verwarnungsbehörde angeschrieben dass ich das nicht bekommen habe und ich mich nicht erinnern kann dass ich was an der Scheibe gehabt hätte. Das wären ursprünglich 10 Euro gewesen.

Dann hat es 38,50€ gekostet und ging vor Gericht. Ich hatte die Fahrerdaten nicht mehr gefunden. Jetzt habe ich sie gefunden und den Fahrer, bzw. Parker angeschrieben. Er schreibt zurück dass es richtig ist, dass er mit meinem Auto eine Probefahrt gemacht hat, Strasse kann er sich nicht mehr genau erinnern. Er hat aber in einer Kneipe was gegessen und als er zurück zum Auto ging, hing ein Zettel an der Windschutzscheibe. Den er allerdings mit mir hat besprechen wollen und hat ihn nicht weggemacht von der Windschutzscheibe. Bei der Rückfahrt zu mir ging das Kühlersymbol an und er ist erschrocken und kam auf den Scheibenwischer und dann ist der Zettel von der Windschutzscheibe weg geflogen.

Er schreibt dann weiter, dass es schon vom 1.9.23 ist und er eigentlich die 38,50€ nicht bezahlen möchte weil es zulange her ist.

Bringt es etwas das an das Gericht zu schreiben oder ist es besser es zurück zunehmen, weil ich nicht weiß wie es aus geht.

Oder hat jemand Erfahrung wie sowas ausgehen kann. D.h. muss immer der Halter haften oder wie ist das in diesem Fall?

Bitte nicht schreiben frag einen RA. Ich bin nicht Rechtschutz versichert. Wollte nur fragen, ob sich jemand hier auskennt.

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