Darf ein stallbetreiber einfach kündigen?
Beispiel: Man hat einen völlig sinnlosen Streit mit den Besitzer und er sagt du musst deine pferde morgen woanders unterbringen also er kündigt. Darf der das einfach so? Oder muss der einem zeit geben bis man was anderes gefunden hat?
Was steht im Einstellvertrag?
Sie haben glaube ich nur einen mündlichen Vertrag gemacht
6 Antworten
Darauf gibt es keine einfache Antwort!
Nicht Umsonst, geht das immer noch so oft vor Gericht.
Entscheidend, ist was genau wie, Geleistet wird.
Ja und da gibt es noch die AGBs die wichtig sind!
Daraus ergibt sich die Kündigungsfrist bei einen Mietvertrag(Selbstversorger).
Klassische Verwahrungsverträge können in der Regel fristlos gekündigt werden, jedoch greift hier eine gewisse Sorge dem Pferd gegenüber. Das Tierschutzgesetz sieht hier ja den Eigentümer, den Besitzer und Halter in der Pflicht.
Die Kaltbox, kann unter umständen trotzdem noch erhalten, bzw. zu vergüten sein.
Dann kommt es noch darauf an, ob das Pferd gewerblich oder privat gehalten wird.
Nicht zu vergessen, je nach Vertrag, ist das Pferd untergestellt, dieses besagt nicht zwingend, das der Eigentümer des Pferdes, sein Pferd im Stall besuchen darf!
Wenn nichts schriftliches festgehalten ist, gilt die mündlich vereinbarte Kündigungsfrist. Da sich daran eine Partei, die ggü BGB schlechter gestellt ist, bestimmt nicht mehr erinnert und das mit allen anderen Abmachungen genauso geht, geht der Rat immer hin zur Verschriftlichung eines Vertrags. Ist nur eine Partei sich keiner gemeinsamen Abrede bewusst, kommt es zur Anwendung des BGB.
Zur fristlosen Kündigung berechtigen triftige Gründe. Liegt kein solch handfester Kündigungsgrund vor, gilt immer die ordentliche Kündigung.
der stallbetreiber kann von jetzt auf gleich kündigen.
aber - er hat eine obhutspflicht. das heisst, er muss das pferd über einen zumutbaren zeitraum beherbergen. pferd einfach aussetzen oder nicht mehr versorgen geht also nicht.
im fall eines mündlichen vertrages, der nicht vor zeugen geschlossen wurde, gilt die gesetzliche vorgabe.
Wenns nicht anders im Vertrag vereinbart wurde, dann darf er
kündigungen bedürfen immer der schriftform, um genau das nämlich zu vermeiden, dass man im streit ad hock kündigt/gekündigt wird.
der inhaber muss schriftlich kündigen und die frist einhalten.
gilt alles natürlich nur, wenn ein vertrag besteht.
in dem moment, in dem der einsteller dem stallbetreiber mit dessen kenntnis in den stall stellt, kommt stillschweigend ein einstellungsvertrag zustande.
Nein auch ohne Vertrag. Sprich auch bei einem mündlichen Vertrag muß schriftlich gekündigt werden.
Also soweit ich weiß besteht kein Vertrag bzw nur mündlich