Folgen einer Räumungsklage für den Mieter?

Hallo zusammen,

zur Situation: mein Schwiegervater in Spe hat 2 Wohnungen. In der einen Wohnen z.Z. meine Freundin mit Kind und ich. In der anderen ein externer Mieter. Unsere aktuelle Wohnung ist zu klein und somit wurde dem aktuellen Mieter der großen Wohnung (alleinstehend) wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 31.08.2016 aus. Es wurde kein schriftlicher Einspruch gegen die Kündigung eingelegt. Da der Mieter ein absoluter Laumalocher ist, hat er sich viel zu spät um eine neue bleibe gekümmert und verlangt nun, dass er mindestens einen Monat länger in der Wohnung bleibt. Er ist einfach blauäugig und erkennt den Rattenschwanz nicht, den er mit sich zieht. Für unsere aktuelle Wohnung ist auch schon ein Nachmieter gefunden! Heute sagte er folgendes: "ich werde mindestens einen Monat länger bleiben und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann bleibe ich halt ein ganzes Jahr noch hier hocken, bis die Räumungsklage wirkt." Angeblich hat er sich ein haus gekauft, aber nun gibt es einen dicken Zoff zwischen Bank, Verkäufer und Ihm..

zu meinem Anliegen: Am Samstag setzen wir uns alle zusammen. der beschriebene Mieter, der Vermieter und ich. Ich benötige Fakten und am besten Beispiele die Ihn davor abschrecken soweit zu gehen! Also was kostet das verfahren für Ihn? welche kosten muss er tragen? ist man dan vorbestraft? und und und. alle Fakten die einen davon abhalten eine Räumungsklage zu provozieren.

PS.: Mit Vernunft ist ihm nicht beizuwohnen

Danke euch!! LG blubb

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Sollte ich zur Vorladung mit oder ohne Rechtsanwalt gehen?

Hallo liebe Gutefrage.net Community,

letzten Samstag ist uns etwas äußerst unerwartetes passiert, was mich schon die ganze Woche lang ohne Ende beschäftigt.
Als ein Freund und ich in der Nacht auf dem Weg zu einer Freundin waren, begegneten wir zivile Polizisten, die sich ein Fahrrad angeschaut haben.
Ein paar Meter weiter liefen uns zwei Mitschüler entgegen, zu denen wir hin gelaufen sind, um sie zu begrüßen.
Plötzlich kam ein Mann der ein Foto von uns gemacht hat, und meinte, dass er damit zur Polizei gehen würde.
Da wir überhaupt nichts gemacht haben, dachten wir uns gar nichts dabei, verabschiedeten uns von unseren Mitschülern und liefen weiter.
Als wir etwa 15 Meter Abstand zu ihnen hatten, schrie der Mann plötzlich: "Hilfe, Polizei!" Wir schauten zurück und sahen, wie die beiden den Mann geschlagen haben, und ihm sein Handy aus der Hand gerissen haben.
Plötzlich kam ein Polizist aus einer Seitenstraße auf uns zu gerannt, und verhaftete uns. Die anderen beiden wurden später auch verhaftet, und wir wurden für etwa 5 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten.
Währenddessen kam nur einmal ein Beamter rein um einen Alkoholtest zu machen. Da ich überhaupt gar nichts getrunken hatte oder so , wird dieser wohl auch 0 Promille angezeigt haben.
Morgens wurden wir dann wieder entlassen, mit der Beschuldigung: Raub.

In der Zeitung habe ich dann später gelesen, dass der Mann scheinbar die Polizei angerufen hatte, da er eine Gruppe Jugendlicher beim Manipulieren eines Fahrradschlosses sah.
Scheinbar hat der Mann gedacht, dass wir diese Personen waren.

Nun habe ich eine Vorladung als Beschuldigter zu einer Vernehmung bekommen.

Meine Frage ist nun, ob ich dort ohne Rechtsanwalt erscheinen sollte, oder aber mit einem Rechtsanwalt?

Mein Kumpel und ich haben damit überhaupt gar nichts zutun!
Die zwei die den Mann geschlagen haben, werden auch sagen dass wir nichts damit zutun hatten, haben sie uns in der Schule gesagt.

Hätten wir etwas gemacht, würden wir es einsehen wenn wir bestraft werden.
Aber total unschuldig möchten wir nicht bestraft werden.

Ich würde mich freuen, wenn ihr möglicherweise über eure Erfahrungen berichtet, oder mir Tipps gebt, was ich am besten machen kann.

Über eine Antwort von euch, würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße,
Dennis :-)

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