Gesetzlicher Betreuer für Mutter. Vorteile und Nachteile?

Hallo!

Wir überlegen für unsere Mutter einen gesetzlichen Betreuer zu beantragen. Sie ist selbst nicht mehr geschäftsfähig und kann auch nicht mehr alleine Zuhause bleiben. Unser Stiefvater kümmert sich um sie und das will er sich auch auf keinen Fall nehmen lassen (Betreuer im Haus oder Umzug in ein Betreutes Wohnen sind tabu und kommen für ihn nicht in Frage). Wir sind uns aber noch nicht über die Konsequenzen eines gesetzlichen Betreuers im Klaren. Wir möchten, dass die gesundheitliche Betreuung bei unserem Stiefvater bleibt, da er sich dies, wie gesagt, nicht nehmen lassen möchte. Es ist aber auch so, dass er selbst öfter ins Krankenhaus muss und unsere Mutter dann von heute auf morgen alleine Zuhause ist. Wir Kinder haben leider nicht die Möglichkeit sie 24h zu versorgen und können auch nicht von heute auf morgen zur Verfügung stehen. Wir bräuchten daher Hilfe von jemanden, der in solchen Situationen einspringt und sich um ihre Versorgung kümmert (für Verhinderungspflege oder Kurzzeitbetreuung sorgt). Weiterhin sollte er, wenn nötig, bei bürokratischen Angelegenheiten helfen, z.B. eine neue Pflegestufe für unsere Mutter beantragen (wozu unser Stiefvater nicht in der Lage ist) .

Wie ist es, wenn wir einen gesetzlichen Betreuer haben, unser Stiefvater sich um die gesundheitliche Versorgung kümmert und der gesetzliche Betreuer sich um andere Bereiche kümmert. Kann man das detailliert beantragen oder bestimmt das das Gericht? Was ist, wenn unser Stiefvater -Gott bewahre- von heute auf morgen nicht mehr ist, haben wir dann noch Mitspracherecht, was mit unserer Mutter passiert oder entscheidet das dann alles der gesetzliche Betreuer? Oder kann man das auch festlegen, wie gehandelt wird, wenn bestimmte Situationen eintreten?

Vielen Dank im Voraus!

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Radfahrer angefahren in der Probezeit. Was können die Konsequenzen sein?

Hallo Leute. Bin noch in der Probezeit. Bis jetzt nie was falsch gemacht. Aber gestern habe ich völligen Misst gebaut. In einem breiten Kreisverkehr war ein älterer Herr unterwegs der mittig und extrem langsam fuhr. Ich hupte woraufhin er anhielt und rum schrie. Ich schrie ihn auch an und forderte ihn zur weiterfahrt auf.

Der folgende Teil ist selbst in meiner bildlichen Vorstellung nicht ganz eindeutig. Er bewegte sich Vorwärts, dann doch nicht, dann doch... ich fuhr an ließ rollen, drückte auf gas bremste, und stieß ihn aber dabei am Hinterrad. Darauf hin tretete er mir auf das Kennzeichen. Irgendwie hat das Auto nun auch ne Schramme vorne... egal.
Ich stieg aus und guckte auf mein Auto und schrie ihn an was er denn nun angestellt hätte. Er schrie mich an seine Hinterleuchte kaputt gemacht zu haben. Wobei die heile ist. (Hab Fotos gemacht)
Da waren Augenzeugen die angekündigt hatten die Polizei anzurufen. Und Ur-Plötzlich wird dem Herren schwindelig und er "legte" sich hin. Also wirklich, richtig langsam und kontrolliert.
Polizei kam und nahm die Aussagen auf. Ich werde eine Anzeige bekommen das ist schon mal sicher. Ich schätze ehrlich gesagt dass er den Kreislauf-Problem und das "hinlegen" vorgespielt hat. Denn als die Ärzte kamen und ihn anhebten schrie er vor Schmerzen... so als hätte ich ihn umgefahren oder so. Er legte sich hin. Selbst beim Hinlegen hätte er sich nichts holen können. Dazu müsste er sich schon hinschmeißen. Ich möchte niemanden etwas vorhalten, aber er wie er mich anschrie und rumfuchtelte, machte er keinen schwachen Eindruck. Auf fragen konnte er gut reagieren und antworten. Er hielt die Augen zu und als die Ärzte ihn packten, stöhnte er als hätte er sich etwas gebrochen (vorher, als Passanten ihn umdrehten um für eine bessere Liegeposition zu sorgen, hatte er keine Schmerzen)...

Naja wie dem auch sei. Klar ist, ich hätte nicht diesen Kontakt zum Hinterrad verursachen sollen. Ich hätte abstand halten und tief ein und lang ausatmen sollen. Auch wenn keine Gefahrensituation aus meiner Tätigkeit entstand und sein "Kollaps" nicht direkt mit dem Unfall zusammenhing, hätte ich ihn nicht tangieren dürfen. Da bekenne ich mich mit meiner Dummheit definitiv schuldig.  

Ich weiß wie gesagt dass ich sch... gebaut habe. Und das alles werde ich nie vergessen. Ich frage mich wie ich so dumm sein konnte und nicht einfach still blieb. Es war doch nur ne kurze Kreisverkehrstrecke... Und ich werde verrückt vor Sorge was mich nun erwartet... ich hoffe jemand kann mir da sagen was meine Bestrafung sein könnte. Wie gesagt. Bin auch noch in der Probezeit....

P.s: ich entschuldige mich bei allen leidenschaftlichen Fahrradfahrern die jetzt entsetzt über mein Verhalten sind....😔😔😔

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Darf mein RA das Mandat kündigen, wenn ihm teilweise die Vollmacht eingeschränkt wurde? (er verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder)?

Hallo,

ich habe meinem RA die Vollmacht teilweise eingeschränkt.

Das begründet sich damit, weil aktenkundig "Mängel" auftreten.

Der RA verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder, als sie dem RA eingeschränkt wurde. Er verstößt gegen die Vollmacht/Mandat , trotz Mandatsniederlegung. Schreibt an Gericht und empfängt Schreiben vom Gericht. Der RA beantwortet das dann sogar.

Vom Gericht habe ich zu diesem Schriftverkehr keine Kenntnis. Obwohl das Gericht klar dargelegt ist - es ist kein Mandat mehr vorhanden und kein Vertretungsberechtigter RA!

Danke für aufrichtige Antworten! LG

 

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Dienstvertrag - kein einseitiges Rechtsgeschäft 
Die Aufgabe den Mandanten zu verteidigen, zu vertreten und seinen Willen durchzusetzen  (nennt man so - für alle sie meinen sinnfreie Kommentare abzugeben)

Der RA handelt als selbstständige Person und haftet als Selbstständiger.
Er kassiert für erbrachte Leistungen.

Was Ihr wissen dürft und vielleicht wichtig wäre:
Das Gericht  fragte den -  meinen- RA an, ob er nun für den Kläger, oder den Beklagten tätig ist.     ????

Es gibt auch Beschluss das er Parteiverräter ist (aktenkundig:   ....für den Kläger tätig)

 

Was kommentiert/antwortet Ihr dazu ?

LG

 

 

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Rechtlich gegen betrügerische Camgirl-Seite vorgehen?

Moin allerseits.

Ich habe neulich mit einem Kumpel livejasmin.com ausprobiert. 20€ investiert, war ganz lustig. Dann aber wurden automatisch mehrere Transaktionen durchgeführt, während auf dem Account nur die Nachricht "you got free credits" erschien. Hab als irgendwann in mein Konto geschaut habe natürlich sofort den Lastschriften widersprochen und mich mit PayPal auseinandergesetzt, die konnten mir aber nicht helfen, da für den Fall weiterer Transaktionen über den LiveJasmin Account eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Das Geld wurde von PayPal gezahlt, die bekommen das auch nicht mehr zurück und jetzt steht mein PayPal-Guthaben im Minus.

Die besagten weiteren Transaktionen wurden aber nie von mir durchgeführt, jedoch behauptete der Kundendienst von Livejasmin genau das. Dass sie im System zu stehen hätten, dass ich diese Transaktionen manuell ausgeführt - sprich, auf Credits kaufen geklickt - hätte, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Free Credits eingetroffen sind. Die Dame am Telefon behauptete, dass sie so wie mir das angezeigt wurde überhaupt keine Credits verschenken würden.

Ich kann mir das nur so erklären, dass diese Website automatisch Käufe durchführt und sie dann als von mir getätigt darstellt. Entweder das, oder ich wurde gehackt.

Wie schätzt ihr meine Möglichkeiten ein, dagegen rechtlich vorzugehen? Kann irgendwie bewiesen werden, dass ich entgegen den Daten, die die da im System zu stehen haben, nie auf kaufen geklickt habe? Oder können umgekehrt die Betreiber nicht beweisen, dass ich auf kaufen geklickt habe, sodass ich so die Transaktion anfechten kann? Es handelt sich um insgesamt 154,95€, die abgebucht wurden.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! LG

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Hartz 4 mit 25 bei Eltern wohnen, keine Bedarfs und Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wo steht das im Gesetz?

Hallo Leute,

ich lese sehr oft in Foren wenn es um Hartz 4 im alter 25 geht und dieser bei den Eltern wohnt, das er mit 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft bildet und das amt somit nicht mehr nach den einkommen der Eltern verlangen kann, weil die Eltern sozusagen nicht mehr für das Kind verantwortlich ist. Also das lese ich wirklich in 99% allen Foren das es so sein soll.

Ich habe deswegen nach diesen Gesetz gesucht, wo der punkt drin stehen soll, das z.B. "Über 25 Jährige Kinder die im Haushalt der Eltern leben, gehören nicht zur Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft" Aber ich finde so einen Satz nirgendswo in den Gesetzen, dabei habe ich lange gesucht.

Das einzige was ich gefunde habe, in den bezug war Gesetz § 7 SGB II Leistungsberechtigte (3): Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

"Die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils"

Also hier ist ja auch nur die rede von Bedarfsgemeinschaft und nicht Haushaltsgemeinschaft, außerdem ist es für mich auch nicht explizit rauszulesen, das ein Kind über 25 auf keinen fall mehr dazu gehört, weil es steht ja nur drin das "welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat" aber nirgendswo steht, das über 25 Jährige dann nicht mehr dazugehören.

Deswegen wollte ich euch fragen, ob es überhaupt stimmt, ob es so ein gesetz gibt und wenn nein woher kommt diese annahme oder behauptung immer, wenn es doch eigentlich in kein Gesetz steht ?

Gruß

Arbeit, Rechtsanwalt, Anwalt, Rechte, Gesetz, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
Unterschlagung Handy im Wert von 200 Euro?

Hallo, ich habe eine Anzeige wegen UNterschlagung eines Handys bekommen, welches ich gefunden, aber nicht abgegeben habe. Nun kommt es zu einer erichtsverhandlung. So um die Situation kurz zu schildern. Ich habe dieses Handy Ende Februar gefunden, es lag mitten auf der Straße und es war Sonntagmorgen um 6 Uhr, dann bin ich zur Arbeit gegangen mit diesem Handy, direkt nach der Arbeit zu einem Kollegen. Mit dem Handy, dort habe ich auch geschlafen und das Handy dann dort vergessen. Nach circa 3 Monaten habe ich das Handy dort in seinem Zimmer wieder entdeckt und mit Heim genommen (ich wohne in einem Kaff, da fahren 5 Busse am Tag). Da ich keine Zeit hatte um es zur Polizei zu bringen. Ich war generell nicht oft zu Hause. Ichwar teilweise 2Wochen am Stcük nicht daheim. Irgendwann war das Hadny weg. Ich dachte mir nichts weiter. Bis wir einen Anruf von der Polizei erhielten. Meine kleine Schwester ist mal wieder abgehauen und wurde aufgegriffen, mit einem Handy. Sie hatte der Polizei gesagt, dass es das Handy von einer ermordeten Freundin war, bei der ich wohnte(bis sie ermordert wurde). Meine Mutter sagte dann, dass das nicht stimmen würde und es mir gehören würde, da ich es gefunden hatte. Jetzt stehe ich ^17 Jahre, keine Vorstrafen vr Gericht un dwolte wissen, was ich da sagen soll, wie die Strafen aussehen und ob ich das recht auf einen Anwalt habe oder nicht.

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