sitzen mit Säugling bei 8 Grad ohne Heizung Vermieter reagiert nicht was tun?

Hallo ihr lieben undzwar haben wir folgendes Problem seit ende Januar/Anfang Februar ist unsere Gas Heizung kaputt gegangen (sind vier miet Einheiten alle anderen haben Öl . Wir wohnen Dachgeschoss) der Vermieter hat uns dann auch auf Öl Heizung umgestellt und seit dem haben wir bis jetzt 28.10.14 nur Probleme mit der Heizung denn sie funktioniert nicht. Der Vermieter hat eine eigene Gas wasser Firma und der Sohn wohnt im Erdgeschoss in unserem Haus sodass wenn wir duschen Baden etc wollten zu ihm runter gehen mussten um zu sagen das die Heizung nicht geht. Seit Februar haben wir nicht heizen können da die Heizung nicht ging außer für zehn Minuten zum duschen. Jetzt haben die Vermieter ein Rohr ausgetauscht das den Druck erhöhen soll jedoch wird die Heizung nur ganz minimal warm und wir frieren total da selbst die Wohnung kälter ist als draußen. Jetzt haben wir ein drei Monate altes Baby und frieren uns bei acht Grad immer noch. Wir waren mindestens seit Februar bis heute 20 mal beim Vermieter um ihm zu sagen das die Heizung nicht geht und wir frieren zudem kommt das wir oft kein heißWasser haben. Es wurde dann für paar Minuten was gemacht im Heizungs Raum und das wars die Heizung ging dann für paar Minuten bis halbe Stunde und dann ging sie aus. Echt nervig da einfach nicht viel gemacht wird außer für den Moment. Wir warten nun auf Antwort vom mieterbund aber was würdet ihr tun? Miete kürzen? Andere Wohnung suchen? Hab bei miet Kürzung angst das wir ne Kündigung bekommen aber gefallen will ich mir das auch nicht lassen. Denn wir haben auf einmal kosten für die Heizung in Höhe von 150 € jeden Monat wo wir denken das das Viel zu viel ist da wir bei Gas nur 60 Euro bezahlt haben und hatten alle Heizung auf 5 um die Wohnung warm zu kriegen und haben sogar ne Rückzahlung bekommen und mit der Öl Heizung zahlen wir uns dumm und dämlich. haben ungefähr 60 qm drei Zimmer. Unsere bekannten sagen das die dafür ein Einfamilienhaus heizen.

Liebe grüße

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Müssen die laufenden Kosten für eine Sat-Anlage als Mieter getragen werden?

Ich wohne seit 2006 zur Miete in einer kleinen Reihenhaussiedlung einer Wohnungsbaugesellschaft. Der Voreigentümer der Anlage (bis 2008) hatte eine analoge Sat-Anlage installiert, mittels eines Verteilers wurden dann die Programme herkömmlich per Koax ohne Receiver eingespeist so das man ca. 8 Programme zur Verfügung hatte.

2008 kaufe die Wohnungsbaugesellschaft die gesamte Siedlung und rüstete wenige Jahre später die Satellitenanlage um. Wir bekamen in der Wohnung eine entsprechende Sat-Dose und es wurde uns ein digitaler Sat-Receiver zur Verfügung gestellt.

Nun taucht in der Nebenkostenabrechnung 2013 der Posten "Breitbandkabelgebühren" auf. Nach Rückfrage soll es sich hier um die Berechnung "jährlich wiederkehrende laufende Kosten" handeln, nicht um die Umrüstungskosten. Diese belaufen sich auf ca. 100,- Euro pro Wohnheit (4 Wohnungen teilen sich eine Sat-Anlage).

Auf meine Nachfrage hin was diesen Preis rechtfertigen würde (schießlich tauscht man nach meinem Verständnis nur LNB, Verteiler, die Dose und stellt einen Receiver einmalig zur Verfügung) wurde angegeben das man hier einen laufenden Vertrag für die Bereitstellung mit "Kabel Deutschland" hätte (es gibt kein Kabelanschluss bei uns).

In den alten Nebenkostenabrechnungen für 2006, 2007 und 2008 des alten Eigentümers taucht so ein Posten nicht auf.

Nun frage ich mich... Ist das rechtens? Müssen die in meinen Augen überzogenen laufenden Kosten nach einer Umrüstung einer Sat Anlage von den Mietern getragen werden?

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