Ich habe eine theoretische Frage falls ein Elternteil durch Krankheit längerfristig ausfällt und gezwungen ist Bürgergeld zu beziehen mit 2 Kindern und 2 Elternteilen.
Wird man dann genötigt aus einer zu großen Mietwohnung/Mietshaus auszuziehen auch wenn die Kinder im Kindergarten sind etc?
Oder wird dann eher das Bürgergeld gekürzt da der andere Elternteil der Einkommen erzielt ja nichts dafür kann wenn der andere krank wird. Vor allem können die Kinder nichts dafür.
Nur was ist wenn die Mietwohnung oder das Mietshaus zu wesentlich zu groß ist für 4 Personen aber preislich sehr günstig?
Wird dies dann gebilligt?
Ganz streichen wird man das Bürgergeld nach der Karenzeit wohl nicht oder?
Jemand dort tätig oder hat Ahnung?
Danke.