Hallo,

ich habe dieses Jahr schon mehrere Jobs gehabt und bin jetzt gerade dabei einen Ferienjob (kurzfristige Beschäftigung) zu machen.

Zu meiner Situation:

Ich mache ein Vollzeit-Studium an einer normalen Hochschule und habe gerade Semesterferien, die ich für einen fünf- bzw. sechswöchigen Ferienjob nutze.

Vor meinem aktuellen Studium habe ich ein Duales Studium gemacht, welches ich allerdings abgebrochen habe. Dieses Jahr komme ich auf 37 Tage, die ich in der Theoriephase an der Dualen Hochschule war (die Theoriephase wurde entlohnt). Nebenher war ich als Sargträger beschäftigt. Diese Arbeit wurde pro Einsatz entlohnt. Ich komme dieses Jahr auf 7 Einsätze (45 Euro pro Einsatz). Mit dem Ferienjobs würde ich demnach auf 73 Arbeitstage kommen (bei sechs Wochen). Meine Frage wäre, ob somit der Ferienjob sozialversicherungspflicht ist, da ich ja laut meiner Auffassung auf über 70 Arbeitstage dieses Jahr kommen würde. Oder werden die Einsätze als Sargträger nicht mit eingerechnet, da sie geringfügig sind?

Ich hätte auch die Möglichkeit, den Ferienjob nur fünf Wochen zu machen, sodass ich auf 68 Arbeitstage komme, würde allerdings gerne sechs Wochen machen, wenn keine Abgaben in die Versicherung dadurch anfallen. Was würdet ihr mir raten?